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Eignung der Deponie Käseburg zur Aufnahme von freigemessenem Abfall aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU)

Pressemitteilung Nr. 88/2019


Zu der Frage, ob die Deponie Käseburg sich eignet, Bauschutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Unterweser aufzunehmen, hat die PreussenElektra GmbH als Betreiberin des KKU eine Stellungnahme zur Eignung der Deponie Brake-Käseburg (so genannter Einzelfallnachweis) erstellen lassen und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als Atomaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Dieser Einzelfallnachweis wird derzeit durch die vom Umweltministerium als Gutachter hinzugezogene Sachverständigenorganisation TÜV NORD EnSys GmbH Co. KG geprüft.

In diesem Zusammenhang stellte das Umweltministerium klar, dass der Landkreis Wesermarsch in der ganzen Zeit konstruktiv mit dem Ministerium zusammenarbeitet. Mit dem Landkreis sei abgestimmt, dass ein erneuter intensiver Austausch stattfinden solle, wenn das Gutachten zum Einzelfallnachweis final ist. An diesem Austausch wird sich auch Umweltminister Olaf Lies beteiligen. „Dies habe ich allen Beteiligten bei meinem Termin vor Ort zugesagt.“

Der Zwischenstand der Prüfung des Einzelfallnachweises wurde seitens des Ministeriums gegenüber der Bürgerinitiative AtommülldepoNIE erläutert. „Dies ist nicht mehr als ein Zwischenstand und eignet sich daher nicht für eine Bewertung. Deshalb hat es auch keinen Sinn, dieses öffentlich zu diskutieren“, sagte Umweltminister Olaf Lies. „Es gibt eine Reihe von Nachfragen, die jetzt im weiteren Verfahren von den Gutachter erneut beantwortet und berücksichtigt werden müssen. Erst wenn sich für uns keine weiteren offenen Fragen ergeben, gehen wir in den nächsten Schritt und diskutieren das Ergebnis mit dem Landkreis und den Interessierten vor Ort. Ich gehe davon aus, dass sich auch daraus weitere Fragestellungen ergeben werden. Diese gehen dann erneut in den Prozess ein. Nur so kann abschließend eine Bewertung erfolgen.“ Ob sich die Deponie Käseburg zur Aufnahme des Abfalls eignet, konnte bislang damit weder belegt noch widerlegt werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.07.2019
zuletzt aktualisiert am:
22.07.2019

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