Artikel-Informationen
erstellt am:
30.04.2025
PI 037/2025
Die Klimakrise hat massiven Einfluss auf unsere Wasserverfügbarkeit: Das zeigt beispielsweise die Differenz zwischen März 2025, der mit 7 l/m² Niederschlag der trockenste März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen war, und März 2023, der mit 93 l/m² sehr niederschlagsreich war und deutlich über den Niederschlagsmengen im Referenzzeitraum 1961 bis 1990 lag. Trockenheit, aber auch extreme Wettereignisse wie Starkregen oder das Winterhochwasser 2023/2024 zeigen, wie wichtig es ist, auf zu wenig aber auch auf zu viel Wasser reagieren zu können, so Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer: „In beiden Fällen kann Entsiegelung von Flächen hilfreich sein. Denn entsiegelte und wieder begrünte, durchlässige, funktionierende Böden können Wasser bei Starkregen aufnehmen und für Trockenzeiten speichern oder Grundlage für kühlende Verdunstung im Sommer sein. Darum ist Flächenentsiegelung gerade angesichts der zunehmenden Erderhitzung elementar für die Anpassung an die Folgen der Klimakatastrophe und ein wichtiger Beitrag dafür, Niedersachsen widerstandsfähiger und resilienter etwa gegen Starkregenereignisse und Hochwasser zu machen.“
Mit dem neu erschienenen GeoBericht „Entsiegelung in der Klimaanpassung – Leitfaden Teil A: Hintergründe, Vorgehensweisen, bodenschutzfachliche Hinweise“ gibt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nun eine umfangreiche Übersicht zur fachgerechten Entsiegelung von Flächen als wichtigen Baustein nachhaltiger Klimaanpassungsstrategien. Der Leitfaden vermittelt fachliche Grundlagen zu den Themen Versiegelung und Entsiegelung, den rechtlichen Vorgaben und Normen sowie bodenschutzfachliche Empfehlungen, insbesondere zu Schutz und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Der Leitfaden Teil A wurde im Rahmen des Projektes „KliBoG“ (Klimaanpassung Boden und Grundwasser) erarbeitet, das Mitte 2022 am LBEG gestartet ist und eine Projektlaufzeit von fünf Jahren hat. Er wurde in einem der insgesamt drei Teilprojekte erarbeitet und enthält zudem mit einem geplanten Teil B eine inhaltliche Erweiterung, die zusätzlich praxisnahe Aspekte wie die Erfassung und Bewertung der Flächenversiegelung in Kommunen, die Wirkung von Entsiegelungsmaßnahmen sowie Praxisbeispiele aus Niedersachsen umfassen wird. Umwelt- und Klimaschutzminister Meyer: „Klimaschutz und Klimaanpassung sind die größten Herausforderungen unserer Zeit. Es ist wichtig zu wissen, worauf wir uns in Zukunft einstellen müssen und wie wir auf die veränderten klimatischen Bedingungen reagieren können. Deshalb fördern wir das Projekt mit rund 2,25 Millionen Euro“, so Meyer. „Mit dem vorliegenden und dem geplanten Leitfaden erhalten Kommunen eine hilfreiche Einsicht in die Vorteile von Entsiegelung und die Möglichkeiten, Flächen wiederherzustellen und die wichtigen Bodenfunktionen zu stärken. Ich danke dem Projekt und den Autoren für diese Hilfestellung.“
Hintergrund
Der Leitfaden stellt eine Ergänzung zum Entsiegelungskataster Niedersachsen dar, das sich aktuell in der Entwicklung durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen befindet und den Kommunen in 2026 zur Erfüllung der Pflichtaufgabe „Entsiegelungskataster“ gem. § 19 Niedersächsischem Klimagesetz (NKlimaG) zur Verfügung gestellt wird. Das NKlimaG besagt, dass alle Einheits- und Samtgemeinden bis zum 31.12.2026 erstmalig erfassen müssen, für welche Flächen ihres Gebietes die Möglichkeit zur Entsiegelung besteht. Hierzu wird eine zentrale Anwendung durch das Land bereitgestellt. Das Umweltministerium finanziert den Kommunen diese Aufgabe ab 2026 mit jährlich 1,94 Millionen Euro.
Auf der Website des Umweltministeriums werden darüber hinaus wichtige Fragen und Antworten zu Entsiegelung und dem Entsiegelungskataster bereitgestellt: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/boden/bodenschutz/faqs-zum-niedersachsischen-entsiegelungskataster-und-zur-umsetzung-von-entsiegelungsmassnahmen-238832.html
Mehr Information zum KliBoG-Projekt gibt es auf der Seite des LBEG.
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erstellt am:
30.04.2025