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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Emsland sowie zu Errichtung und Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland: Online Erörterung beginnt am 1. September

PI 122/2022


Umweltminister Olaf Lies teilt mit, dass am 1. September 2022 die nächste Phase im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Emsland und sowie zur Errichtung und zum Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland beginnt.
„Nach dem Abschluss der Auslegung von Antrag und Unterlagen steigen wir jetzt in die Erörterung der Einwendungen ein. Das ist ein wichtiger Schritt für die Genehmigungs-verfahren. Mir ist es wichtig, dass alle eingegangenen Fragen und Bedenken auch im Rahmen dieses Online-Formates erörtert werden können. Daher haben wir mehrere Schritte und einen langen Zeitraum vorgesehen,“ betont der Minister.
Die Erörterung der Einwendungen erfolgt als Online-Konsultation in mehreren Schritten. Die Einladungen an die Einwenderinnen und Einwender wurden im August verschickt und die Details im Niedersächsischen Ministerialblatt und den örtlichen Tageszeitungen am 17. August 2022 bekannt gemacht.

Hintergrund:

Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH hat 2016 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz den Stilllegungs- und Abbauantrag für das Kernkraftwerk Emsland gestellt. Mit dem Abbau soll nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden. Außerdem soll am Standort ein Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) für sonstige radioaktive Abfälle und Reststoffe errichtet werden, für das eine Baugenehmigung bei der Stadt Lingen und eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz beim Niedersächsischen Umweltministerium beantragt ist. Für beide Vorhaben findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung statt.

Die Genehmigungsverfahren richten sich nach den Verfahrensvorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung. Danach ist ein Erörterungstermin vorgesehen, damit alle Einwenderinnen und Einwender Gelegenheit bekommen, ihre Einwendungen zu erläutern und zu vertiefen.

Das Planungssicherstellungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für den Ersatz des Erörterungstermins durch eine Online-Konsultation. Alle Einwenderinnen und Einwender können sich auch per Post zu ihren Einwendungen und den Stellungnahmen der Antragstellerin äußern. Die Einwenderinnen und Einwender erhalten somit zweimal Gelegenheit zur Äußerung. Die Online-Konsultation beginnt am 1. September 2022 und endet am 30. November 2022. Die vorgetragenen Punkte werden Eingang in die Entscheidung über die Genehmigungsanträge finden.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2022

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