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Meldepflichtiges Ereignis der Braunschweiger Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH

PI 153/2022


Bei der Auswertung der Messungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft hat das Braunschweiger Strahlen- und Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH festgestellt, dass für den Monat August die maximal zulässige Ableitung pro Monat für das Radionuklid C-14 möglicherweise überschritten wird. Die maximal zulässige Ableitung für das Kalenderjahr 2022 wird aber weiterhin voraussichtlich deutlich unterschritten und damit der maßgebliche Grenzwert von 0,3 Millisievert effektiver Dosis im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung sicher eingehalten. Eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt bestand und besteht nicht.

Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat die Produktion von Strahlenquellen mit dem Radionuklid C-14 vorsorglich eingestellt. Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben vorsorglich zur Beweissicherung Boden- und Bewuchsproben in der Umgebung der Betriebsstätte genommen.

Eine Überschreitung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben ist grundsätzlich meldepflichtig. Sie wurde dem Niedersächsischen Umweltministerium als Aufsichtsbehörde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie E (eilbedürftig) gemeldet.


  Bildrechte: MU

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2022
zuletzt aktualisiert am:
16.10.2022

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