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Wie heimisch soll der Wolf in Niedersachsen werden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Oldenburgische Volkszeitung hat wiederholt - zuletzt in ihrer Ausgabe vom 30. Dezember 2014 - berichtet, dass Wölfe in den Landkreisen Diepholz, Oldenburg und Vechta immer wieder Nutztiere wie z. B. Schafe reißen würden. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 34 in der Drucksache 17/2620 ausführt, ist der Wolf auf natürlichem Weg in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet zurückgekehrt und seit dem Jahr 2013 auch in Niedersachsen wieder heimisch.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann wurde der letzte Wolf im Weser-Ems-Gebiet, also dem Amtsbezirk des neuen Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, erlegt?

2. Welche Zahl von Wölfen hält die Landesregierung im Bereich Weser-Ems (zur Gebietsdefinition siehe Frage 1) für verträglich?

3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die definierte Obergrenze (siehe Frage 2), sobald sie erreicht ist, nicht überschritten wird?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Der Europäische Wolf (Canis lupus) ist nach europäischem und nationalem Artenschutzrecht streng geschützt (Anhang II und IV FFH-Richtlinie, Anhang II Washingtoner Artenschutzabkommen, streng geschützt nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung). Das Schutzziel der EU ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands prioritärer Arten, zu denen der Wolf gehört. Auch wenn sich der Wolf gegenwärtig kontinuierlich in Deutschland und Niedersachsen ausbreitet, ist noch kein günstiger Erhaltungszustand für den Wolf erreicht. Die Ausbreitung des Wolfes ist eine erfreuliche Bereicherung für die biologische Vielfalt, führt aber bekanntermaßen auch zu Belastungen insbesondere für Nutztierhalter. Diese zusätzlichen Belastungen nimmt die Landeregierung sehr ernst und unterstützt die Nutztierhalter beispielsweise auf der Grundlage der Richtlinie Wolf.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Eine belastbare Aussage, wann der letzte Wolf in diesem Gebiet erlegt wurde, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

Zu 2:

Für die Festlegung von Zielbestandsgrößen oder Obergrenzen des Wolfsbestandes in Niedersachsen oder einzelnen Regionen gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder naturschutzfachliche noch rechtliche Grundlagen.

Zu 3:

siehe Antwort zu Frage 2

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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