Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Die Task-Force Energiewende in Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hat ehrgeizige Klima-Ziele: Niedersachsen will die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 75 Prozent gegenüber 1990 reduzieren und bis 2040 klimaneutral sein. Um das zu erreichen, ist das Gelingen der Energiewende der zentrale und entscheidende Baustein. Dafür soll die niedersächsische Energieversorgung vollständig auf Erneuerbare Energien umgestellt werden. Dazu sollen bis 2035 insgesamt 65 Gigawatt Photovoltaik und 30 Gigawatt Windenergie installiert sein. Zudem wird die Landesregierung den Ausbau der Offs­hore-Windenergie auf letztendlich 70 Gigawatt in Nord- und Ostsee unterstützen.

Um diesen Prozess zu beschleunigen, wurde am 31.01.2023 die Task-Force Energiewende von der niedersächsischen Landesregierung ins Leben gerufen. Durch die Task-Force sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energieleitungen beschleunigt und damit die Ausbauziele für Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Strom­übertragungsnetze, Offshore-Anbindungsleitungen und für die Wasserstoffinfra­struktur rechtzeitig erreicht werden. Ein weiteres Ziel ist es, einen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zu leisten.

Die Taskforce Energiewende wird von Umwelt- und Energieminister Christian Meyer sowie von Wirtschaftsminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte geleitet.

Der Task-Force kommen folgende Funktionen und Aufgaben zu:

  • Koordinierung, Bindeglied und Vernetzung der relevanten Akteure,
  • gemeinsame Problemanalyse,
  • konkrete Entwicklung von Lösungsansätzen,
  • initiierende Koordination von Umsetzungsschritten,
  • Begleitung und Unterstützung von Einzelprojekten.

Im Arbeitsprozess der Task-Force wird auf zahlreichen Ebenen intensiv und vernetzt zusammengearbeitet. Die Arbeitsstruktur besteht aus dem Lenkungsausschuss, der Kommunalen Umsetzungsgruppe, den themenbezogenen Projektgruppen unter Einbeziehung eines breiten Kreises von Akteurinnen und Akteuren, dem Plenum mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen sowie der Servicestelle Erneuerbare Energien und der Geschäftsstelle. Die Unterstützung der Kommunen bei raumordnerischen Fragestellungen wird durch die oberste Landesplanungsbehörde im Landwirtschaftsministerium wahrgenommen. Innerhalb dieser Struktur werden sowohl die landesrechtlichen Grundlagen auf Möglichkeiten der Beschleunigung und Verfahrensvereinfachung überprüft, als auch konkrete Einzelprojekte in ihrer Umsetzung beraten und begleitet.

Die Beschleunigung der Energiewende sowie der Umbau der Wirtschaft hat einen zunehmenden Umfang von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Folge. Mit dem Personalverstärkungsprogramm „Verfahrensbeschleunigung Energiewende“ werden zeitnah die folgenden Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes sowie der Kommunen deshalb bedarfsorientiert und zielgerichtet verstärkt:

  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
  • Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL)
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
  • Gewerbeaufsichtsverwaltung (GAV)
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Damit werden folgende Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt:

  • der Stromnetzausbau,
  • die Beratung und Begleitung der kommunalen Planungsträger bei der Festlegung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen bzw. in Teilprogrammen Windenergie sowie die Genehmigung der Regionalen Raumordnungsprogramme,
  • die Planungen und Genehmigungen von Gasleitungen für Wasserstoff sowie Wasserstoff-Speichern,
  • die Beratung bzw. Unterstützung der unteren Immissionsschutzbehörden im Bereich Lärm und Infraschall im Rahmen der Genehmigung von Windenergieanlagen sowie die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren für industrielle Transformationsvorhaben,
  • die Beratung und Unterstützung der unteren Immissionsschutzbehörden bei naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Genehmigung von Windenergieanlagen.
Organigramm, das den Aufbau der Taskforce Energiewende - bestehend aus einem Plenum, einem Lenkungsausschuss mit Vertretern aus den drei Ministerien, einer Servicestelle und 6 Projektgruppen besteht Bildrechte: MU

Task-Force Energiewende: Aufbau und Arbeitsgruppen

Wie ist die Task-Force aufgebaut? Welche Arbeitsgruppen gibt es? Hier gibt es einen Überblick zu Struktur, Themen und Arbeitsgruppen. mehr
alt Bildrechte: MU

FAQ - Task-Force Energiewende - Fragen und Antworten

Was macht die Landesregierung, um die Energiewende voranzutreiben? Welche Ausbauziele gibt es? Und welche Aufgaben übernimmt die Taskforce Energiewende? Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. mehr
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln