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Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung in Niedersachsen

Der Anteil der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung liegt laut Klärschlammbericht in Niedersachsen für das Jahr 2022 bei 34 Prozent des Gesamtaufkommens von Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen. Gegenüber den bisher konstant hohen Verwertungsquoten in Niedersachsen weist der Bundesdurchschnitt in den letzten Jahren eine rückläufige Tendenz auf; der Anteil liegt aktuell bei nur etwa 20 Prozent.

Im Vergleich zu den vergangenen Jahren gibt es keine nennenswerten Veränderungen bei den Schadstoff- und Nährstoffgehalten niedersächsischer Klärschlämme. Die aktuellen Werte sind den nachfolgenden Berichten zu entnehmen.

Mit der Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 hat der Bund die Anforderungen für eine Neuausrichtung der Klärschlammverwertung verabschiedet. Unter anderem wird je nach Anlagengröße ab 2029 bzw. ab 2032 eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung eingeführt verbunden mit einer deutlichen Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung für Abwasserbehandlungsanlagen größer 50.000 Einwohnerwerte (EW). Eine unbefristete Verwertung von Klärschlämmen auf Böden ist nur noch für kleine Abwasserbehandlungsanlagen vorgesehen. Die aktuelle Klärschlammverordnung finden Sie hier.

Durch die langjährig hohen Verwertungsquoten von Klärschlamm in der Landwirtschaft ist Niedersachsen in besonderem Maße von der geplanten Neuordnung der Klärschlammverwertung betroffen. Vor diesem Hintergrund ist u.a. 2014 bis 2015 ein fachlicher Diskurs mit beteiligten Kommunen, Anlagenbetreibern und Verbänden durchgeführt worden.

Darüber hinaus hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eine Studie zum Potenzial und Grenzen der Phosphorrückgewinnung für Kläranlagen mit biologischer Phosphorelimination in Niedersachsen erstellen lassen. Grundlage der Studie sind sowohl die vom Bund vorgesehene Phosphorrückgewinnung als auch der hohe Anteil von Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischer Phosphorelimination in Niedersachsen.

Die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Klärschlammverwertung werden in Niedersachsen begleitet von einem mehrjährigen Projekt "Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm" unter Beteiligung der Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen. Das Projekt dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen. Auch weisen Abwasserbehandlungsanlagen im kommunalen Bereich einen hohen Energieverbrauch auf; durch Optimierung sind insbesondere bei der Klärschlammbehandlung Einsparungen und damit ein maßgebender Beitrag zum Klimaschutz möglich.

Niedersachsen wird die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen entsprechend der bundesrechtlichen Vorgaben reduzieren und die Neuausrichtung der Klärschlammverwertung aktiv begleiten. Auch wenn gute Qualitäten in kleinen Abwasserbehandlungsanlagen (≤ 50.000 EW) im Rahmen der Kreislaufwirtschaft zukünftig bodenbezogen verwertet werden können, gewinnt in diesem Zusammenhang die differenzierte Bewertung einzelner Schadstoffe zunehmend an Bedeutung für den vorsorgenden Boden- und Gewässerschutz. So können Klärschlämme u.a. per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten, die einen nicht zu vernachlässigenden Eintragspfad darstellen. Auch der Eintrag von Mikroplastik durch den Waschabrieb von Textilien ist beachtlich, aber noch unzureichend untersucht. Infolgedessen sollte die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung mit dem Ziel einer nachhaltigen Bodennutzung vorzeitig weiter eingeschränkt werden.



Artikel-Informationen

erstellt am:
20.12.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2023

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