„Die Rückkehr des Bibers ist überwiegend eine Bereicherung für die Gewässer in Niedersachsen“
Umweltminister Meyer stellt Runden Tisch das „Handlungskonzept Biber in Niedersachsen“ vor
Die Rückkehr des Bibers nach Niedersachsen gehört zu den Erfolgsgeschichten des Artenschutzes. Erst vor wenigen Wochen wurde die neue Rote Liste der Säugetiere für unser Bundesland vorgestellt: Während der Biber lange als ausgestorben galt, wird er nun in der Vorwarnliste geführt. Mittlerweile hat sich der Biber große Teile Niedersachsens zurückerobert. Im Jahr 2019 wurden landesweit 229 Biberreviere bzw. ca. 500 Einzeltiere gezählt. Doch der Biber breitet sich weiter aus – mit bisherigen Schwerpunkten an Elbe, Ems und Leine, aber auch an Aller und Oker im Drömling. Der Europäische Biber (Castor fiber) ist nach der FFH-Richtlinie der EU und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.
Die Wiederbesiedlung dieser wichtigen Art wird von Umweltminister Christian Meyer ausdrücklich begrüßt: „Der Biber ist überwiegend eine Bereicherung für die Gewässer in Niedersachsen. Er schafft mit seiner Bautätigkeit für die Natur hervorragende Lebensräume und unterstützt den Wasserrückhalt sowie die Renaturierung der Gewässer. Biber können damit wertvolle Beiträge zur ökologischen Resilienz der Landschaft leisten – ein Aspekt, der im Zuge des Klimawandels immer wichtiger wird.“
„In wenigen Fällen können Biberaktivitäten aber auch zu Problemen führen“, so Meyer. Etwa wenn Hochwasserschutzeinrichtungen oder landwirtschaftliche Flächen betroffen sind. „Mit dem Runden Tisch und dem ´Handlungskonzept Biber´ wollen wir den Schutz der Art gewährleisten und zugleich pragmatische Lösungen für Konflikte
finden.“
Dazu sollen auch Schulungen von ehrenamtlichen Biberberatern stattfinden und ab 2026 wird eine zentrale Anlaufstelle im Biosphärenreservat Elbtalaue eingerichtet, die Beratung anbietet und Informationen zu möglichen Maßnahmen bereitstellt.
Gemäß des Landtagsbeschlusses vom Mai 2023 soll ein „Handlungskonzept (für) den artgerechten Umgang mit Bibern an Niedersachsens Gewässern sicherstellen und eine fachkompetente Beratung ermöglichen“. Der dazu eingerichtete Runde Tisch bindet die Interessen von Unteren Naturschutzbehörden, Landwirtschaftskammer, Landvolk, Unterhaltungsverbänden, Ökologische Stationen, Anliegern von Gewässern, Jagd- sowie Angler- und Umweltverbänden ebenso ein wie den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein. In mehreren Runden wurde das Handlungskonzept nach dem Vorbild anderer Bundesländer erarbeitet.
Am (heutigen) Freitag hat Umweltminister Meyer dem Runden Tisch nun die aktuelle Version des Konzepts vorgestellt, um weitere Schritte zu beraten. Der Leitfaden enthält Maßnahmen für ein wirksames Bibermanagement und gibt zahlreiche Hinweise zur Konfliktvermeidung. Ziel ist es, schadensbedingte Konflikte durch präventive Maßnahmen möglichst frühzeitig zu verhindern.
Das jetzt vorliegende erste „Handlungskonzept Biber in Niedersachsen“ bildet die Grundlage für ein zukunftsfähiges, landesweites Bibermanagement. Bewährte regionale Strukturen im Umgang mit der Art sollen dabei beibehalten werden. Erfahrungen gibt es bereits aus den vier Verbreitungsschwerpunkten des Bibers in Niedersachsen (Elbe, Emsland, Leine sowie Aller-Oker-Drömling-Gebiet). Diese und weitere Best Practice-Beispiele aus anderen Bundesländern werden berücksichtigt. Das Konzept ist als „living document“ angelegt und wird kontinuierlich fortgeschrieben, um beispielsweise neue Erkenntnisse zu berücksichtigen. Es thematisiert typische Aktivitäten der Art und deren Auswirkungen, die zu Konflikten führen können. Neben den Lösungsansätzen wird ausführlich der rechtliche Rahmen beschrieben.
Der Erfolg einer konfliktarmen Koexistenz von Biber und Mensch hängt stark von den Akteurinnen und Akteuren vor Ort ab. In einigen Region sind bereits ehrenamtliche Biberberater aktiv. Meyer: „Das Land Niedersachsen verfolgt das Ziel, den bestmöglichen Ausgleich zwischen dem Artenschutz und den Landnutzungsinteressen zu erreichen. Die Wirksamkeit des Konzepts wird regelmäßig gemeinsam mit den beteiligten Akteuren evaluiert und das Handlungskonzept – wenn nötig – ergänzt. Dazu gehört auch, anhand der Erfahrungen vor Ort zu prüfen, wie Niedersachsen betroffene Landwirte besser und auch finanziell unterstützen kann, wenn es zu Problemen oder Schäden kommt. Auch dies werden wir im Dialog weiterentwickeln.“
Eine vorläufige Entwurfsversion des Handlungskonzeptes Biber finden Sie hier: https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/220574/2025-08-18_INN_3-25_Handlungskonzept-Biber-Nds.pdf
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.08.2025
zuletzt aktualisiert am:
22.08.2025