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Farn- und Blütenpflanzen

In Niedersachsen sind etwa 2.300 wildwachsende Farn- und Blütenpflanzen beheimatet. Dabei sind sowohl einheimische Sippen (indigene Arten) als auch eingebürgerte Neuankömmlinge (etablierte Neophyten) berücksichtigt, nicht jedoch unbeständige Neophyten, kultivierte Arten und vor 1982 ausgestorbene Sippen. Von den bei der Bewertung für die Rote Liste berücksichtigten 2022 Sippen sind insgesamt 40 Prozent einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Hochgradig gefährdet sind rund 20 Prozent der niedersächsischen Pflanzenarten, etwa 5 Prozent der Sippen gelten als ausgestorben oder verschollen.

Hauptursachen für den hohen Anteil gefährdeter Sippen sind der weiterhin zunehmende Lebensraumverlust, die anhaltende Eutrophierung der Landschaft, die Intensivierung von Nutzungen und das Ausbleiben von oder mangelnde Pflegemaßnahmen. Aber auch die zunehmende Ausbringung von

gebietsfremden und nahe verwandten Sippen (Ansaaten und Ansalbungen) gefährdet zunehmend die einheimischen Populationen durch Konkurrenz oder Einkreuzung. Eindeutig klimatisch bedingte Veränderungen in der Verbreitung sind bei den Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen derzeit nicht nachweisbar.

Nur sieben Sippen der rezent in Niedersachsen vorkommenden Farn- und Blütenpflanzen sind in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie verzeichnet. Die Bestände des Großteils der hochgradig gefährdeten Pflanzensippen sollten durch herkömmliche Biotoppflegemaßnahmen für Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie gesichert werden. Jedoch können die spezifischen Ansprüche zahlreicher dieser Pflanzensippen durch flächig ausgerichtete Maßnahmen nicht adäquat berücksichtigt werden. Zudem können die Standortbedingungen an den letzten verbliebenen Wuchsorten dieser Sippen unterschiedlich sein und dadurch ortsspezifische Gefährdungsanalysen und Maßnahmen erforderlich werden.

Verschiedene Maßnahmen sollen einen weiteren qualitativen und quantitativen Rückgang oder vollständigen Verlust von Populationen hochgradig gefährdeter Pflanzensippen verhindern, darunter zum Beispiel nachhaltig angelegte populationsspezifische Pflegemaßnahmen unter Nutzung von Synergieeffekten durch die Einbindung in bestehende Nutzungskonzepte. Bei Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollen grundsätzlich die Flächennutzer, Ehrenamtliche und die zuständigen Behörden vor Ort einbezogen werden.



Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
16.02.2016

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