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Luftqualitätsüberwachung in Niedersachsen: Status quo, Perspektiven und Ziele zur Verbesserung der Luftqualität

Die gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) gültigen Immissions­grenzwerte für Partikel (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Benzol wurden 2022 wie im Vorjahr an den Probenahmestellen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) eingehalten.

Nach 2020 und 2021 wurde der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert im Jahr 2022 im dritten Jahr in Folge an allen Probenahmestellen eingehalten. Der bis zum Jahr 2020 erkennbare Rückgang der NO2-Belastung an den verkehrsnahen Probenahmestellen hat sich in den Jahren 2021 und 2022 nicht im selben Maße fortgesetzt. Die mittlere jährliche NO2-Belastung blieb 2022 im Vergleich zum Vorjahr hier im Allgemeinen konstant oder nahm nur geringfügig ab. Grundsätzlich tragen die fortschreitende Modernisierung der Fahrzeugflotte sowie kommunale Maßnahmen jedoch auch hinsichtlich des Luftschadstoffes NO2 zur Verbesserung der Luftqualität bei.

Die Situation bezüglich der Luftbelastung durch Ozon muss differenziert betrachtet werden.

Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Zielwert für Ozon wurde in 2022 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde jedoch erneut an allen 21 Probenahmestellen überschritten. Der Schwellenwert von 180 µg/m³ zur Information der Bevölkerung wurde 2022 an neun Probenahmestellen an mindestens einem Tag für einige Stunden überschritten. Die Alarmschwelle von 240 µg/m³ wurde im Sommer 2022 dagegen nicht erreicht.

Der Ozon-Zielwert zum Schutz der Vegetation wurde 2022 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das diesbezügliche langfristige Ziel wurde jedoch noch an 20 der 21 Probenahmestellen überschritten.

Eine weitere Reduzierung der Konzentration an Stickstoffoxiden als Vorläuferstoff des bodennahen Ozons sowie anderer Ozon-Vorläuferstoffe (insbesondere flüchtige organische Verbindungen) bleibt damit weiterhin ein wichtiges Ziel zur Verbesserung der Luftqualität Niedersachsens.

Darüber hinaus hat die Reduzierung der Ammoniakemissionen große Relevanz für die Umwelt, da Ammoniak neben seinen direkten Wirkungen einen großen Beitrag zum Stickstoffeintrag in Ökosysteme liefert, als Vorläufer für Feinstaub gilt und somit indirekt auch klimarelevant ist.

Insgesamt zeigt sich, dass im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität in den letzten Jahrzehnten viel erreicht wurde. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besteht, gemessen an den langfristigen Zielen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für Ozon und den teilweise wesentlich strengeren Empfehlungen der WHO, daher auch für die nächsten Jahre weiterhin Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Niedersachsen. Dies betrifft insbesondere Ammoniak, Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid und Ozon.

Derzeit überarbeitet die EU-Kommission die europäische Luftqualitäts-Richtlinie. Sich daraus ergebende Konsequenzen für die Beurteilung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung bleiben abzuwarten. Es ist aber bereits abzusehen, dass es hier zukünftig zu strengeren Luftqualitätsgrenzwerten kommen wird und weitere Luftschadstoffe in den Fokus rücken.


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