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Antwort auf die mündliche Anfrage zur Erdverkabelung in Niedersachsen

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Christian Grascha, Hermann Grupe, Dr. Stefan Birkner, Christian Dürr, Jörg Bod


Es gilt das gesprochene Wort

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 5. Februar legte das Unternehmen TenneT seinen Vorschlag für den SuedLink-Korridor vor. Der von TenneT vorgestellte Korridor führt, von Wilster in Schleswig-Holstein kommend, über Stade nach Niedersachsen, passiert dort in seinem Verlauf westlich Rotenburg an der Wümme, östlich Verden an der Aller, führt dann zwischen Hannover und Lehrte an Hildesheim vorbei durch die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden in Richtung Süden über die nordrhein-westfälische Landesgrenze. Die Planungen zur Errichtung dieser Gleichstromtrasse betreffen somit zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Abstandsregelungen zu Wohnbebauung, die zu einer Erdverkabelung führen?

2. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit zur Überarbeitung der bisherigen Abstandsregelungen zu Wohnbebauung mit dem Ziel, dort eine Erdverkabelung zu erreichen?

3. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit, auch bei der Annäherung an Landschafts- oder Naturschutzgebiete eine Erdverkabelung zu ermöglichen?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die beiden Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben die Vorzugstrasse zur Bundesfachplanung für das länderübergreifende Gleichstromprojekt zwischen dem schleswig-holsteinischen Wilster und dem bayrischen Grafenreinfeld (Korridor C – Projekt SuedLink) aus einem Bündel von möglichen Trassenkorridoren mit einer Gesamtlänge von 3226 km ausgewählt und diesen Vorschlag der Öffentlichkeit am 5.02.2014 erstmalig vorgestellt. Sie dient der abzweigfreien Verbindung von Schleswig-Holstein und Bayern. Niedersachsen ist von diesem Projekt als Transitland voraussichtlich auf einer Länge von ca. 200 km betroffen. Weder die Einspeisung noch die Ausspeisung von Strom ist auf der gesamten Übertragungsstrecke vorgesehen bzw. technisch möglich, insoweit hat Niedersachsen keinen Nutzen hinsichtlich der im Land erzeugten Energien und die Leitung trägt auch nicht zur Versorgung im Land bei. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sind reine Trassentransitländer. Die Bundesfachplanung und das Planfeststellungsverfahren für dieses länderübergreifende Netzausbauprojekt fallen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die einzelnen Bundesländer haben in diesen Planungs- und Genehmigungsverfahren keine Genehmigungsfunktionen, können allerdings von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Bundesfachplanungsverfahren als Träger öffentlicher Belange eine alternative Trassenführung vorzuschlagen. Über den Umgang mit dem Ländervorschlag entscheidet allein die BNetzA. Die SuedLink Trasse ist als Pilotstrecke zur Erprobung von Teilverkabelungen vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Der Bundesgesetzgeber hat durch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) die Möglichkeit geschaffen, dass in dieser Maßnahme Teilverkabelungsabschnitte zur Erprobung zum Einsatz kommen können, wenn die Anforderungen des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) hinsichtlich der Mindestabstände zu Siedlungen von 400 Metern und Einzelhäusern von 200 Metern nicht eingehalten werden können. Diese Regelungen greifen Regelungsinhalte auf, die das Land Niedersachsen im Jahr 2007 mit dem Nds. Erdkabelgesetz in Verbindung mit dem Landes-Raumordnungsprogramm geschaffen hatte. Durch die Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung, die auch im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen verankert sind, wird ein weitergehender Wohnumfeldschutz ermöglicht, als die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorsehen. Die Landesregierung bewertet diese Abstandsregelungen als geeignetes Instrument zur Konfliktminderung positiv.

Zu 2:

Die geltenden Abstandsregelungen ermöglichen einen sehr weitgehenden Wohnumfeldschutz, der derzeit aber nur bei 4 Pilotprojekten nach dem EnLAG und einem Pilotprojekt nach dem BBPlG durch die Teilverkabelungsoption unterstützt wird. Die Landesregierung hält eine Ausweitung der Teilverkabelungsoption auf alle Netzausbauprojekt für dringend erforderlich und setzt sich beim Bund dafür ein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen möglichst hohen Anteil von Erdverkabelung gegenüber oberirdischen Stromleitungen zu erzielen. Bereits im Mai 2013 hatte sich die Landesregierung bei den Beratungen zum BBPlG dafür eingesetzt, diese Option bei allen Netzausbaumaßnahmen einzuführen. Die frühere Bundesregierung war aber nicht bereit, diese Vorschläge des Landes Niedersachsen aufzugreifen Die Landesregierung beabsichtigt bei den anstehenden Änderungen des Energierechts im Bundesrat erneut entsprechende Änderungsanträge zu stellen.

Zu 3:

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass im Leitungsausbaurecht zukünftig die Teilverkabelungsoptionen auch zur Lösung von naturschutzfachlich bedingten Konflikten und zur Ermöglichung konfliktärmerer Trassenführungen durch die Vorhabensträger genutzt werden kann. Sie erwartet, dass die in der Vergangenheit ablehnende Haltung der Bundesregierung und von CDU und CSU geführten Landesregierungen gegenüber der Teilverkabelungsoption auch durch die jüngsten Ereignisse in Bayern aufgegeben wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2014

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