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Förderrichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ in Kraft –

Pressemitteilung 150/2015

Ab heute (Donnerstag) können online Anträge nach der Förderrichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ gestellt werden. Damit werden freiwillige Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung von Hoch- und Niedermooren unterstützt, die zu einer Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus Mooren führen können und damit dem Klimaschutz dienen. Die Richtlinie wendet sich insbesondere an Kommunen und Naturschutzorganisationen sowie landwirtschaftliche, torfgewinnende, torfverarbeitende, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen. Auch Vorhaben unter der Projektträgerschaft des Landes Niedersachsen sind geplant. „Die Förderrichtlinie ist ein Meilenstein für das Programm Niedersächsische Moorlandschaften, das Anfang 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll“, sagte Umweltminister Stefan Wenzel. „Diese Maßnahmen haben eine wichtige Funktion für den Klimaschutz, denn mehr als 10 Prozent der Treibhausgas-Emissionen stammen aus entwässerten Mooren!“ Die Maßnahmen leisteten aber auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der biologischen Vielfalt und wirkten sich vor allen Dingen positiv auf die Bodenfunktionen und den Landschaftswasserhaushalt in Mooren aus, so der Minister weiter.
Neben den „klassischen“ Vernässungs- und Optimierungsmaßnahmen zum Wasserhaushalt werden auch begleitende Arbeiten (Planung, Gutachten, Forschung) und Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanzschaffung eine wichtige Rolle bei der Förderung spielen. Als zusätzlicher Fördergegenstand werden innovative Ansätze zur alternativen, klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden unterstützt, um eine wirtschaftlich tragfähige Moorbodennutzung für die Landwirtschaft und Torfindustrie im Einklang mit dem Klimaschutz zu entwickeln.
Bis zum Jahr 2020 stehen rund 35 Millionen Euro seitens des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Diese werden durch Mittel des Landes Niedersachsen ergänzt, sodass die Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Förderanträge können ab sofort online bei der NBank gestellt werden. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der Interseite der NBank unter:

https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Umwelt/Klimaschutz-durch-Moorentwicklung/index-2.jsp .

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.07.2015

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