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Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird erneuert

Pressemitteilung 19/2019

Die bis Ende Februar befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.03.2019 verlängert. Nachdem seit dem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 22.02.2019 gerichtlich ausdrücklich bestätigt ist, dass der Rüde entnommen werden darf, wird das Verfahren weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. Die Erwartung ist, dass die Tötung zügig erfolgt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2019

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