Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Luftqualitätsüberwachung in Niedersachsen: Status quo, Perspektiven und Ziele zur Verbesserung der Luftqualität

Die gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) aktuell gültigen Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Benzol wurden 2025 an den Probenahmestellen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) eingehalten.

Im Jahr 2025 wurde der Grenzwert der 39. BImSchV für den NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ erneut an allen Probenahmestellen klar unterschritten. Die NO2-Jahresmittelwerte des Jahres 2025 lagen jedoch an nahezu allen Probenahmestellen über den Mittelwerten des Vorjahres. Somit hat sich der zuletzt seit etwa 2016 erkennbare Rückgang der NO2-Belastung an den verkehrsnahen Probenahmestellen 2025 nicht fortgesetzt. Die NO2-Jahresmittelwerte an den verkehrsnahen Probenahmestellen lagen 2025 zwischen 21 µg/m³ und 31 µg/m³. Grundsätzlich tragen die fortschreitende Modernisierung der Fahrzeugflotte sowie kommunale Maßnahmen hinsichtlich des Luftschadstoffes NO2 zur Verbesserung der Luftqualität bei. Die Schadstoffbelastung wird jedoch auch von den Witterungsbedingungen beeinflusst, welche bspw. durch eingeschränkten Luftaustausch zu erhöhten Belastungen führen können. Mit Verabschiedung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) hat die EU für die mittlere jährliche NO2-Belastung mit 20 µg/m³ einen strengeren Grenzwert vorgegeben, der ab dem Jahr 2030 einzuhalten ist. Dieser Wert wurde 2025 noch an allen verkehrsnahen Probenahmestellen überschritten.

Die Situation bezüglich der Luftbelastung durch Ozon muss differenziert betrachtet werden.

Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Zielwert für Ozon wurde in 2025 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde jedoch an allen Ozon-Probenahmestellen überschritten. Die Informationsschwelle von 180 µg/m³ wurde an vier Probenahmestellen überschritten, die Warnschwelle von 240 µg/m³ hingegen an keiner.

Der Ozon-Zielwert zum Schutz der Vegetation wurde 2025 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das diesbezügliche langfristige Ziel wurde jedoch noch an allen Probenahmestellen überschritten.

Eine weitere Reduzierung der Konzentration an Stickstoffoxiden als Vorläuferstoff des bodennahen Ozons sowie anderer Ozon-Vorläuferstoffe (insbesondere flüchtige organische Verbindungen) bleibt damit weiterhin eine wichtige Aufgabe zur Verbesserung der Luftqualität Niedersachsens im Hinblick auf die zukünftige Einhaltung der langfristigen Ziele.

Hinsichtlich der Belastung durch Feinstaub (PM10 und PM2,5) wurden die aktuellen Grenzwerte der 39. BImSchV im Jahr 2025 eingehalten. Mit einem Jahresmittelwert von 11 µg/m³ lag die PM2,5-Belastung an der Verkehrsmessstation in Oldenburg knapp über dem ab 2030 einzuhaltenden Grenzwert der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) von 10 µg/m³. An allen anderen Probenahmestellen lagen die PM2,5-Jahresmittelwerte bei oder knapp unter 10 µg/m³. Feinstaub (insbesondere PM2,5) wird somit angesichts der verschärften Grenzwerte der neue EU-Luftqualitätsrichtlinie weiterhin im Fokus bleiben.

Die für die in der PM10-Fraktion enthaltenen Schadstoffe (Blei, Arsen, Cadmium, Nickel und Benzo[a]pyren) gültigen Grenz- und Zielwerte der 39. BImSchV wurden 2025 an allen Probenahmestellen eingehalten. Die höchsten Belastungen zeigten sich dabei für die Schwermetallverbindungen im PM10 an den Probenahmestellen Nordenham und Oker/Harlingerode. Für diese Schadstoffe lagen die Messergebnisse der letzten Jahre aber weit unterhalb der rechtlich vorgegebenen Grenz- und Zielwerte.

Die Untersuchungen im Rahmen des routinemäßigen Depositionsmessnetzes ergaben im Jahr 2025 für den Staubniederschlag sowie für die Arsen-, Cadmium- und Nickel-Depositionen eine Einhaltung der Immissionswerte der TA Luft. An der Probenahmestelle Nordenham II kann seit Messbeginn im Jahr 2012 eine jährliche Zunahme im Jahresmittel für den Immissionswert für Staubniederschlag beobachtet werden. Mit einem Immissionswert von 248 mg/(m²·d) für Staubniederschlag liegt die Probenahmestelle Nordenham II im Jahr 2025 weit über den anderen Probenahmestellen im Messnetz.

Blei-Depositionen oberhalb der Immissionswerte der TA Luft wurden 2025 an den Probenahmestellen Nordenham II (144,0 µg/(m²·d)) und Oker/Harlingerode (242,3 µg/(m²·d)) festgestellt. An den anderen Probenahmestellen liegen die Immissionswerte für die Blei-Depositionen im Mittel bei etwa 1,7 µg/(m²·d).

Die Ergebnisse über weitere Depositionsuntersuchungen im Raum Nordenham und Oker/Harlingerode, sowie über Depositionsmessungen, die nicht im Rahmen des routinemäßigen Depositionsmessprogramms durchgeführt werden, können den Berichten zu den Sondermessprogrammen auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter dem nachfolgenden Link entnommen werden:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/luftqualitat/lufthygienische_uberwachung_niedersachsen/berichte/sonderberichte/

Darüber hinaus hat die Reduzierung der Ammoniakemissionen eine große Relevanz für die Umwelt, da Ammoniak neben seinen direkten Wirkungen einen großen Beitrag zum Stickstoffeintrag in Ökosysteme liefert, als Vorläufer für Feinstaub gilt und somit indirekt auch klimarelevant ist.

Im November 2024 wurde die neue Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie nunmehr bis zum 11.12.2026 in ihrer nationalen Gesetzgebung umgesetzt haben. Somit ist das Jahr 2027 das erste Jahr, in dem die Anforderungen der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie Anwendung finden werden. Ab 2030 werden dann zum Teil deutlich strengere Luftqualitätsgrenz- und Zielwerte gelten und weitere Luftschadstoffe (z. B. ultrafeine Partikel und Ammoniak) rücken mehr in den Fokus.

Zur Einhaltung der zukünftigen Grenzwerte und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besteht für die nächsten Jahre weiterhin Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Niedersachsen. Dies betrifft hauptsächlich Stickstoffdioxid, Feinstaub (insbesondere PM2,5) und Ozon.


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