Artikel-Informationen
erstellt am:
29.07.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
PI 55/2003
HANNOVER. "In Zukunft sollen die Gemeinden in Niedersachsen selbst entscheiden können, wann und wie oft sie das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zulassen", erläuterte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Dienstag) dem Kabinett. In dem neuen Verordnungs-Entwurf sei eine Beschränkung der Anzahl von Brenntagen nicht mehr vorgesehen. Es müsse allerdings darauf geachtet werden, dass durch das Verbrennen das Wohl der Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht beeinträchtige würden.
Nach der zurzeit noch geltenden Kompostverordnung ist es grundsätzlich verboten, pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Gemeinden dürfen nur – wenn eine andere Form der Entsorgung nicht zumutbar ist – zwei so genannte Brenntage im Jahr zulassen. "Diese Überregulierung halte ich für falsch", unterstrich Sander. "Ob und wie oft in ihrem Gebiet verbrannt werden darf, sollen allein die Gemeinden entscheiden. Nur sie kennen die örtlichen Gegebenheiten."
Mit der neuen Verordnung wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, das Verbrennen pflanzlicher Abfälle an von ihr bestimmten Tagen zuzulassen: wenn beispielsweise zu besonderen Zeiten große Mengen anfallen, die Wege zur Entsorgungsanlage unverhältnismäßig weit sind oder die Grundstücksgröße ein Verbrennen ohne Probleme zulässt.
Der Verordnungs-Entwurf geht nun in die Verbandsanhörung und ist in Kürze abrufbar unter www.mu1.niedersachsen.de , ‚Aktuelles’.
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29.07.2003
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16.03.2010