Artikel-Informationen
erstellt am:
05.12.2011
zuletzt aktualisiert am:
06.12.2011
Pressemitteilung Nr. 96/2011
HANNOVER. In Niedersachsen können ab sofort die Unterlagen für die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) zur Errichtung eines neuen Kernkraftwerkes am Standort Borssele (Niederlande) eingesehen werden. Sie sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung „Geltungsbereich und Details der Umweltverträglichkeitsprüfung“ für das zweite Kernkraftwerk Borssele im Internet abrufbar auf der Seite des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz: www.umwelt.niedersachsen.de
Grundlage dieser grenzüberschreitenden UVP sind die sogenannte Espoo-Konvention sowie die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Nach deutschem Recht, das die internationalen Vorgaben umsetzt, ist die zuständige Behörde in Deutschland bei einem ausländischen UVP-Vorhaben diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§ 9b UVPG). In Niedersachsen ist dies das Niedersächsische Umweltministerium.
Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen in Niedersachsen haben nun bis zum 12. Januar 2012 die Möglichkeit, mündlich oder schriftlich Stellungnahmen zum Grundsatzpapier abzugeben. Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen sind an folgende Adresse zu senden:
Bureau Energieprojecten
Inspraakpunt Tweede kerncentrale Borssele
Postbus 223
NL-2250 AE Voorschoten
Mündliche Stellungnahmen können beim Bureau Energieprojecten in den Niederlanden unter der Telefonnummer 0031 70 3798979 abgegeben werden. Unter dieser Telefonnummer erhalten Sie auch weitere Informationen. Nicht berücksichtigt bei diesem Verfahren werden per E-Mail vorgebrachte Stellungnahmen bzw. Einwendungen
Informationen zur Espoo-Konvention finden Sie hier: www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/uvpsup/espooverfahren
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05.12.2011
zuletzt aktualisiert am:
06.12.2011