Artikel-Informationen
erstellt am:
30.04.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Presseinformation Nr. 43/2004
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
für Ihre Anfrage bin ich Ihnen dankbar, macht sie doch wiederum die verfehlte Entsorgungspolitik des Bundes deutlich.
Es steht ja außer Frage, dass nach dem 11. September 2001 die Gefahr terroristischer Angriffe natürlich auch in Deutschland besonders zu berücksichtigen ist. Es steht auch außer Frage, dass verglichen mit den zwei zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben, die seit den 90-er Jahren in Betrieb sind, sich schon rein statistisch das Risiko für Angriffe - egal welcher Art – mit jedem zusätzlichen Standort erhöht.
Diese allgemeine Aussage – und nichts anderes hatte ich in Gorleben ausgeführt – gilt, obwohl die CASTOR-Behälter selbst bei den betrachteten Szenarien wie dem gewollten Absturz eines Großflugzeuges oder dem Beschuss mit panzerbrechenden Waffen einen hinreichenden Schutz bieten. Dies hatte ich Ihnen auch an dieser Stelle bereits ausführlich dargestellt. Insofern wundere ich mich darüber, dass Sie noch einmal danach fragen.
Mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe, die zu einer erheblichen Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung führen, haben wir wegen der hohen Sicherheit der CASTOREN nicht zu rechnen. Das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz hat im Zuge der Genehmigungsverfahren alle diese Fragen geprüft und die Sicherheit bestätigt.
Trotzdem und gerade wegen der generell nachteiligen Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort halte ich aber den Bau der Standortzwischenlager, auf den sich die Energieversorgungsunternehmen gegenüber der Bundesregierung in der Vereinbarung über den Kernenergie-Ausstieg eingelassen haben, für falsch, für kostspielig und für unnötig.
Sehr viel wichtiger wäre es, die Endlagerfrage zügig voranzubringen. Der radioaktive Abfall würde für immer von der Biosphäre isoliert und müsste nicht über Jahrzehnte in Zwischenlagern mit hohem Sicherungsaufwand lagern. Hier besteht heute Handlungsbedarf, denn unsere Generation, die den radioaktiven Abfall verursacht, muss die Probleme angehen und darf sie nicht aus Bequemlichkeit in die Zukunft verschieben.
Auf Ihre Anfrage hin sage ich noch einmal ganz deutlich:
Die wesentliche Schutzfunktion des sicheren Einschlusses der radioaktiven Stoffe gewährleisten auch bei terroristischen Angriffen die CASTOR-Behälter selbst.
Deshalb ist es nicht von sicherheitstechnischer Bedeutung, in welchem Zwischenlager die Behälter aufbewahrt werden oder ob sie gerade transportiert werden.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: nein
Zu 2: nein
Zu 3: entfällt
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30.04.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010