Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Presseinformation Nr. 56/2004
Anrede,
das Maß an selektiver Wahrnehmung im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist schon bemerkenswert.
Sie behaupten allen Ernstes, die Niedersächsische Landesregierung gefährde dadurch Arbeitsplätze, dass sie einem verspätet vorgelegten, mehrfach kurzfristig geändertem und gegen die Interessen des Landes gerichteten Entwurf eines Bundesgesetzes nicht zugestimmt hat!
Die Bundesregierung ist nach dem EEG verpflichtet, auf der Grundlage ihres Berichtes über die Entwicklung der erneuerbaren Energien zum 1. Januar 2004 Vorschläge zur Anpassung der Vergütungen vorzulegen.
Dieser Verpflichtung ist sie nur verspätet nachgekommen. Der Grund ist bekannt: Es war schwierig, überhaupt eine Kompromisslinie zwischen Herrn Trittin und Herrn Clement zu finden.
Zu unterschiedlich sind die energiepolitischen Vorstellungen der Beiden.
Hinzu kommt, dass den Ländern für Stellungnahmen zu den Entwürfen nur sehr kurze Fristen eingeräumt wurden. Von einer angemessenen fachlichen Beteiligung der Länder kann nicht gesprochen werden.
Dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Länderregierungen ihren Auftrag ernst nehmen und im Bundesrat ihre Standpunkte einbringen – im ersten Durchgang übrigens in der kürzest möglichen Zeit von drei Wochen.
Der Bundestag dagegen hat sich anschließend zweieinhalb Monate Zeit für seine Beratungen genommen.
Meine Damen und Herren, die Länder blockieren nicht das EEG. Sie nehmen lediglich ihre verfassungsmäßigen Rechte wahr. Das Vermittlungsverfahren gibt die Chance, die Schwächen des EEG zu korrigieren.
Dies liegt im wohlverstandenen Interesse der erneuerbaren Energien.
Auch wenn das EEG nur ein sog. Einspruchsgesetz ist – der Bundestag kann den Bundesrat also letztlich mit gleicher Mehrheit überstimmen – kann man nicht erwarten, dass der Bundesrat das Gesetz, einfach so abnickt, wie es der Bundestag beschlossen hat.
Es sollte niemandem zum Vorwurf gemacht werden, wenn er seine verfassungsmäßigen Möglichkeiten ausschöpft.
Der Antrag der Grünen suggeriert, dass der Bundesrat das Gesetz über Monate hinauszögert. Herr Wenzel, woher haben Sie diese Erkenntnis?
Wenn Sie sich den Beschluss des Bundesrates angesehen hätten, müssten Sie wissen, dass die Anrufungsgründe rein sachlicher Natur sind. Wir reden hier von drei Wochen und ich erwarte, dass alle Beteiligten sich um ein fachlich gutes Ergebnis bemühen.
Ich halte es für vertretbar, die wenigen Wochen bis zum nächsten Bundesratsplenum am 09. Juli in Kauf zu nehmen, wenn dadurch die Chance besteht, das Gesetz substanziell zu verbessern.
Das nächste Bundesratsplenum am 11. Juni wird nicht erreicht, weil der Bundestag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vor dem Bundesrat beschließen muss.
Herr Wenzel, Sie wollen mit Ihrem Antrag den Eindruck erwecken, dass die Verzögerung von drei Wochen durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu Arbeitsplatzverlusten führt.
Ich frage mich: Wie viel höher müssten dann die Arbeitsplatzverluste sein, die durch die um fast sechs Monate verspätete Vorlage des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung entstanden sind?
Wenn Arbeitsplatzverluste drohen, meine Damen und Herren, dann wegen der falschen Politik der rot-grünen Bundesregierung zur Verteuerung der Energiep
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erstellt am:
28.05.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010