Artikel-Informationen
erstellt am:
22.06.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Kabinettspresseinformation Nr. 68
HANNOVER. Das Kabinett hat heute (Dienstag) eine Bundesratsinitiativer zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Insbesondere will Niedersachsen erreichen, dass die Anforderungen an die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Naturschutzrecht - soweit sie sich mit dem jeweiligen Fachrecht überschneiden oder nicht sinnvoll sind - gestrichen werden. Auch sollen die Vorgaben einer flächendeckenden Landschaftsplanung entfallen.
"Unser Ziel ist es, den Vertragsnaturschutz mit der Landwirtschaft zu stärken", sagte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. "Die Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz zur guten fachlichen Praxis sowie zur Forst- und Fischereiwirtschaft sind jedoch nichts anderes als ein Versuch der Gängelung durch den Bund." Art und Weise der Bewirtschaftung sollten in erster Linie in den Fachgesetzen vorgegeben werden, erläuterte Sander. Sie seien zudem bereits in der neuen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft detailliert geregelt. Weiterhin sollten auch die wenig konkreten Vorgaben für einen Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gestrichen werden. Diese Regelungen könnten die Länder selbst treffen, denn diese müssten sie auch bezahlen, so Sander.
"Ebenso hat eine flächendeckende Landschaftsplanung im Bundesrecht nichts zu suchen", erklärte der Minister. Landschaftsplanung müsse sinnvoll eingesetzt werden, das könnten die Länder selbst regeln. Berücksichtigt werden müsse hierbei, welche Kosten auf die Gemeinden zukommen. "Wir wollen Anreize für die Gemeinden schaffen, damit sie freiwillig Landschaftspläne aufstellen." Denkbar sei, dass Daten der Landschaftsplanung auch als Grundlage zum Beispiel für Umweltverträglichkeitsprüfungen dienen könnten. Die gesetzliche Pflicht, Pläne aufzustellen, nütze jedenfalls nur sehr beschränkt.
"Reine Programmsätze gehören nun mal nicht in ein Rahmengesetz. Das schadet der Akzeptanz und damit den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes", betonte Sander abschließend.
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22.06.2004
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16.03.2010