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erstellt am:
11.02.2011
Rede des Niedersächsischen Ministers für Umwelt und Klimaschutz, Herrn Hans-Heinrich Sander, in der 879. Sitzung des Bundesrates am Freitag, den 11. Februar 2011 anlässlich der Beratung zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
(Es gilt das gesprochene Wort)
Anrede,
mit den vorliegenden Änderungen zum Energieleitungsausbaugesetz zieht der der Deutsche Bundestag die notwendigen Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung dieses Gesetzes seit dem Jahr 2009.
Der Ausbau unserer Stromnetze ist unverzichtbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Stromerzeugung ihre klimapolitischen Ziele erreichen will. Der Ausbau ist unverzichtbar für die sichere Stromversorgung aller Bürger. Bis 2015 müssen wir deshalb etwa 850 Kilometer neuer Stromleitungen errichtet haben. Fast 50 % dieser Ausbaustrecken liegen auf niedersächsischem Boden.
Die Betroffenheit der Menschen in Niedersachsen ist daher entsprechend groß. Um die Akzeptanz für diese Leitungen zu erhöhen und deren Errichtung zu erleichtern, ist auch der Einsatz neuerer Technologien notwendig. Es ist daher ein wichtiger Fortschritt, dass Teilverkabelungen bei Wohnbereichsannäherungen ermöglicht werden. Mit dem 2009 beschlossenen Energieleitungsausbaugesetz können erstmals auf den 4 großen Pilotstrecken Teilverkabelungen eingesetzt werden.
Leider hat aber die bisherige Praxis gezeigt, dass die Netzbetreiber diese Möglichkeiten zur Beschleunigung und zur Akzeptanzsteigerung des Ausbaus nicht in ausreichendem Maße nutzen. Ich kann nicht - wie in Niedersachsen geschehen - bei einer einzelnen Siedlungsannäherung eine Teilverkabelung beantragen, aber auf der Strecke ansonsten Freileitungsmasten in Wohnbereichsnähe planen. Sonst bekommen wir keinen Rechtsfrieden.
Anrede,
mit dieser Gesetzesänderung werden die Genehmigungsbehörden nun in die Lage versetzt, die mit dem Ursprungsgesetz beabsichtigten Wirkungen auch rechtlich durchzusetzen. Unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Genehmigungsbehörden werden im Sinne der ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers klargestellt.
Anrede,
es geht nicht um ein Mehr an Teilverkabelung. Es geht um die Wiederherstellung des Vertrauens der betroffenen Menschen. Vorrang hat auch weiterhin die Trassenführung, die Wohnbereiche möglichst meidet. Hier kommt die bewährte Freileitungstechnik zum Einsatz.
Nur dort, wo sich eine derartige Trassenführung nicht realisieren lässt, kommt die Teilverkabelung in Betracht. Damit wird auch sichergestellt, dass die Ausbaukosten für die neuen Trassen nicht aus dem Ruder laufen.
Es ist dabei sicherlich nicht hilfreich, wenn Netzbetreiber Behauptungen zu Netzausbaukosten in Umlauf bringen, die sich bei näherer Betrachtung als völlig überhöht herausstellen.
Anrede,
bitte unterstützen Sie den gefundenen Kompromiss und stimmen Sie nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Nur wenn es uns gelingt, im Sinne dieses Gesetzes die Menschen mit den Netzausbaunotwendigkeiten zu versöhnen, werden wir auch die zukünftigen Netzausbauprojekte erfolgreich anpacken können. Ich bin mir sicher, dass auch die Übertragungsnetzbetreiber nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, die damit verbundenen Chancen erkennen und in Kooperation mit den Genehmigungsbehörden nutzen werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
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erstellt am:
11.02.2011