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Elbvertiefung

Rede des Niedersächsischen Ministers für Umwelt und Klimaschutz Hans-Heinrich Sander Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (LT-Drs. 16/4036)


(Es gilt das gesprochene Wort.)

Anrede,


das Thema „Vertiefung der Unterelbe“ ist nicht neu und im Landtag wiederholt behandelt worden. Der jetzt vorliegende Antrag wiederholt gebetsmühlenartig das, was schon in der Vergangenheit von den Grünen vorgetragen wurde.

Dabei verkennen Sie aber, dass die Niedersächsische Landesregierung der erneuten Elbvertiefung bekanntermaßen nicht unkritisch gegenüber steht.

Sie hat ihre Zustimmung zur Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan an die Bedingung geknüpft, dass mögliche Nachteile auszugleichen sind.

Zudem hat Niedersachsen eine äußerst kritische Stellungnahme in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. Dies hat bereits zu konkreten Erfolgen geführt.

Dazu zählen die im Jahr 2009 abgeschlossenen Verträge zur Uferunterhaltung und die vor Ort erarbeiteten technischen Lösungen für den Bereich „Altenbrucher Bogen“. Die Landesregierung hatte dazu bereits im September den Landtag unterrichtet.

Wir arbeiten somit kontinuierlich mit den Betroffenen vor Ort an einer Verbesserung der Deichsicherheit.

Im laufenden Verfahren sind aber auch neue Fragestellungen aufgeworfen worden, die es abzuarbeiten gilt. Mitte September hat die Europäische Kommission fünf Fragen im Zusammenhang mit der Verschiebung der Brackwasserzonen vorgelegt.

Uns liegt ebenfalls viel daran, dass der Obstbau und die Landwirtschaft in der Region keine Nachteile wegen zunehmender Versalzung der Oberflächengewässer erleiden.

Anrede,


diese Landesregierung begegnet Planungen zu Infrastrukturmaßnahmen mit viel Augenmaß.

Sie wägt sachlich alle Aspekte der Ökonomie, Ökologie und den Bedürfnissen der betroffenen Menschen ab.

Ideologische Voreingenommenheit gehört dagegen nicht zu unseren Leitlinien.

Erst wenn der vollständige Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses vorliegt, wird Niedersachsen eine abschließende Entscheidung über sein Einvernehmen treffen. Etwas anderes ließe im Übrigen die Rechtslage auch gar nicht zu.

Das Einvernehmen darf versagt werden, wenn die Belange der Landeskultur oder der Wasserwirtschaft beeinträchtigt sind.

Aber dies habe ich bereits in der vergangenen Legislaturperiode zu einem Antrag der SPD-Fraktion dargelegt.

Insofern werden wir die Entwicklung des Verfahrens abwarten und die Zeit weiterhin nutzen, um in sachlichen aber auch verbindlichen Verhandlungen die Belange Niedersachsens einzubringen.

Eine vorzeitige Festlegung ist zu diesem Zeitpunkt jedenfalls nicht angebracht. Den Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen bitte ich daher abzulehnen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2011

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