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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Verzögerung bei der Bergung des Asse-Mülls - Was tut die Landesregierung?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) geantwortet.


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Die Verzögerungen bei der Rückholung des Asse-Mülls waren Anfang Januar 2015 ein großes Thema in verschiedenen Tageszeitungen. Im Weser-Kurier vom 5. Januar 2015 („Umweltschützer: Bundesamt verzögert Bergung der Asse-Anfälle“), in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 6. Januar 2015 („Asse-Initiativen sind frustriert vom Strahlenschutzamt“) und in der Zeitung die tageszeitung vom 6. Januar 2015 („Atomkraftgegner gegen Strahlenschützer“) wird der Verdacht geäußert, dass „irgendwer die Rückholung bremse“, so ein Zitat von Udo Dettmann, dem Sprecher des Asse-II-Koordinierungskreises.

In der Deister-Weser-Zeitung vom 3. Januar 2015 wird Umweltminister Stefan Wenzel unter der Überschrift „Minister warnt vor Asse-Debakel“ mit folgenden Worten zitiert: „Der Müll muss raus. Ich ärgere mich darüber, dass offensichtlich zum wiederholten Mal versucht wird, die vom Gesetzgeber beschlossene Rückholung des Mülls zu torpedieren.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung den Verdacht der Bürgerinitiativen und ihres Sprechers Udo Dettmann, dass die Rückholung des Asse-Mülls von dritter Seite bewusst verzögert wird?

2. Wer hat nach Auffassung von Minister Wenzel in der Vergangenheit die Rückholung des Mülls torpediert, und wer tut dies nach Einschätzung des Ministers aktuell?

3. Was tut die Landesregierung, um die zügige Rückholung des Asse-Mülls sicherzustellen?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurde im Jahre 2009 durch die gesetzlichen Neuregelungen des Atomrechts die Aufgabe übertragen, eine sichere Stilllegung der Schachtanlage Asse II durchzuführen. Im Februar 2013 wurde durch eine weitere Anpassung des Atomrechts („Lex Asse“) der Vorrang zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse gesetzlich verankert. Dieser Vorrang gilt soweit und solange, wie eine Rückholung technisch möglich und radiologisch vertretbar ist. Gleichzeitig haben die neuen Regelungen technische und rechtliche Möglichkeiten für eine Beschleunigung der Stilllegung geschaffen.

Die Planungen und Arbeiten an einer vorrangigen und zeitnahen Rückholung der Abfälle aus der Asse werden durch den Betreiber wie auch durch Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren aus Verwaltung, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft nachhaltig gefördert und unterstützt. Bei diesem Beteiligungsverfahren kommt der Asse-II-Begleitgruppe, die sich aus Mitgliedern der Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzt, eine zentrale Rolle zu. Die hier geschaffene breite Beteiligung betroffener Bürgerinnen und Bürger aus der Region gibt dem gesetzlich verankerten Rückholungsvorrang zusätzlich Glaubwürdigkeit und Transparenz und wird von der großen Mehrheit aller Beteiligten, ebenso von der Niedersächsischen Landesregierung als ein wegweisendes Erfolgsmodell gesehen.

Das BfS ist als verantwortlicher Betreiber gesetzlich verpflichtet, den Stilllegungsprozess unter Beachtung aller rechtlichen Anforderungen des Atom- und Bergrechts durchzuführen. Abstriche an der Sicherheit für Beschäftigte und Dritte darf es hierbei nicht geben. Dies bedeutet zugleich, dass der Sicherung und Stabilisierung des Grubengebäudes, der Notfallvorsorge und der Verhinderung radiologischer Risiken im Grubenbetrieb Priorität zukommt, ohne dabei aber die technischen Möglichkeiten einer beschleunigten Rückholung zu behindern oder zu verschlechtern.

Unter Berücksichtigung der nicht übertragbaren Betreiberverantwortung an Dritte sollte bei allen Beteiligten auch Einsicht darin bestehen, dass das BfS bei den durchzuführenden Maßnahmen immer eine Abwägung zwischen Sicherheit bzw. Gefahrenminimierung einerseits und den Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung andererseits vornehmen muss. Das gesetzliche Ziel der vorrangigen Rückholung steht hierbei nicht zur Diskussion.

Unbeschadet dessen sind alle Vorbereitungen und Planungen des Betreibers zur Rückholung im Hinblick auf Ihre zeitlich und technisch optimale Durchführung und unter Nutzung aller technischen und rechtlichen Beschleunigungspotentiale immer wieder auf den Prüfstand zu stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung teilt nicht den Vorwurf, dass die Rückholung von verantwortlich dritter Seite bewusst und grundsätzlich verzögert wird. Die Landesregierung ist allerdings auch der Auffassung, dass gelegentlich aus Kreisen der Fachwelt Äußerungen insbesondere zur Bewertung komplexer, technischer und radiologischer Problemstellungen vorgebracht werden, die missverstanden werden können im Sinne einer Infragestellung oder sogar Abkehr von der gesetzlich geforderten Rückholung. Diesen Eindruck gilt es in allen Fällen durch verstärkte Kommunikation zu vermeiden. Hinsichtlich der Beschleunigungsmöglichkeiten wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3:

Die Landesregierung stellt durch ihre gradlinige und eindeutige politische Haltung sowohl im Rahmen ihrer landesrechtlichen Zuständigkeiten als atomrechtliche Genehmigungsbehörde als auch als zuständige Bergaufsichtsbehörde sicher, dass alle Ziele und Maßnahmen zur Stilllegung der Asse im Sinne der Ausführungen in der Vorbemerkung umgesetzt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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