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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wo kann Polystyrol entsorgt werden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD, das in Polystyrol enthalten ist, gelten ab Oktober 2016 als gefährlicher Abfall. Nach Angaben der Bundesregierung fallen jährlich in Deutschland 230 Kilotonnen Dämmabfall an. Davon sind 42 Kilotonnen Dämmabfall in Form von Polystyrol und 35 Kilotonnen gemischter Baustellenabfall, der, sofern er Polystyrolabfälle enthält, als gefährlicher Abfall eingestuft werden muss. Bauverbände weisen auf in der Fläche fehlende Verwertungswege, Deponie- und Entsorgungskapazitäten für Bauabfälle hin, die den Rückbau von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyrol hindern können.

Vorbemerkung der Landesregierung

Am 30.09.2016 ist die Liste der Stoffe, die den Abfallbewirtschaftungsbestimmungen der europäischen POP-Verordnung unterliegen, um den Stoff Hexabromcyclododecan (HBCD) mit einer Konzentrationsgrenze von 1.000 mg/kg HBCD erweitert worden. HBCD ist in entsprechenden Gehalten insbesondere als früher zulässiges Flammschutzmittel in Wärmedämmplatten enthalten, die zur Isolierung von Gebäuden verwendet worden sind. Nach der POP-Verordnung dürfen Wärmedämmplatten aus dem Rückbau, die die oben genannten Konzentrationen erreichen oder überschreiten, nur noch in einer Weise entsorgt werden, bei der dieser Schadstoff zerstört wird. Hierfür geeignet ist die energetische Verwertung oder thermische Behandlung in einer Abfallverbrennungsanlage. Aufgrund der Vorgaben der deutschen Abfallverzeichnisverordnung sind die betreffenden Abfälle nach Inkrafttreten der Listung in der POP-Verordnung unter einem Abfallschlüssel zu entsorgen, der dem Schadstoffgehalt Rechnung trägt (sogenannter gefährlicher Abfall).

Zur Annahme der Abfälle müssen die Positivkataloge der Abfallverbrennungsanlagen um den geänderten Abfallschlüssel erweitert werden. Hierzu hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) bereits im Vorfeld der Änderung am 22.07.2016 einen Erlass herausgegeben, der auf unbürokratische Weise die Möglichkeit zur Ergänzung des Positivkataloges im sogenannten Anzeigeverfahren eröffnet. In einem weiteren Erlass vom 30.09.2016 hat das MU zudem festgelegt, dass gemischte Bauabfälle, die die Wärmedämmplatten nur in untergeordneten Anteilen enthalten, fortgesetzt als nicht gefährlicher Abfall in den Abfallverbrennungsanlagen angenommen werden dürfen. Abschnitte von Neuware, die kein HBCD enthalten, unterliegen ohnehin keinerlei auf diesen Schadstoff bezogenen Einschränkungen und Vorgaben, die deren Zurückweisung in den Entsorgungsanlagen rechtfertigen würden.

Die Betreiber der Abfallverbrennungsanlagen hatten die durch die Erlasse eröffneten Möglichkeiten zur rechtskonformen Entsorgung der betreffenden Abfälle zunächst nicht aufgegriffen und die Annahme der Abfälle verweigert. Das MU geht jedoch davon aus, dass die Betreiber nunmehr die erforderlichen Anzeigen tätigen werden. Unabhängig davon hat das MU zu einem Gespräch eingeladen, um etwa noch verbleibende Probleme zu identifizieren und zu deren Lösung beizutragen.

Die Ablagerung jeglicher Styroporabfälle, auch solcher, die keine Schadstoffe enthalten, ist auf Deponien aufgrund des hohen organischen Anteils dieser Abfälle in Deutschland seit dem 01.06.2005 verboten (Beendigung der Ablagerung von Abfällen mit hohem organischen Anteil) und darf somit als Option zur Entsorgung dieser Abfälle nicht in Betracht gezogen werden.

1. In welchen Deponien kann Polystyrol entsorgt werden?

Aufgrund des bundesweit geltenden Ablagerungsverbotes von Abfällen mit hohem organischem Anteil (siehe Vorbemerkung) ist eine Ablagerung von Polystyrol in Deutschland - unabhängig von der Deponieklasse - nicht zulässig.

2. Wie viele solcher Deponien gibt es in Niedersachsen, und wo sind diese?

Siehe Antwort auf die Frage 1.

3. Wie viele solcher Deponien werden in Niedersachsen noch benötigt?

Aufgrund der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Einschränkung können Deponien nicht zur Lösung des derzeitigen Engpasses bei der Entsorgung von Dämmmaterial aus Polystyrol beitragen. Deponiebedarf besteht allerdings weiterhin für bestimmte mineralische Abfälle, die jedoch nicht mit den in der Fragestellung beschriebenen Abfällen vergleichbar sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016
zuletzt aktualisiert am:
01.11.2016

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