Artikel-Informationen
erstellt am:
11.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
24.01.2017
Termin der Antragstellung (Termin und Verfahren)
Anträge auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen können bis zum 15. Mai bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftkammer Niedersachsen gestellt werden. Alle Agrarumweltmaßnahmen werden jetzt über ein einheitliches Bewilligungsverfahren abgewickelt und nicht mehr auch über Verträge.
Weitere Informationen und Hinweise über die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen und die Details zu den angebotenen Fördermaßnahmen, zum Übergang in die neue EU-Förderperiode sowie zur Umsetzung des Greenings im Zusammenhang mit den Agrarumweltmaßnahmen finden Sie auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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Antragsvordrucke
Für die Anträge auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen des Naturschutzes, und zwar für die Fördermaßnahmen BS 3 bis BS 6 sowie GL 12, GL 22, GL 32 und GL 4 sowie die Förderschwerpunkte BB und NG, sind neben dem allgemeinen Antrag AUM sowie den Anlagen A und B für die einzelnen Fördermaßnahmen noch weitere unterschiedliche Formulare (fördermaßnahmenspezifische Anlagen einschließlich Flächenzuordnungstabelle) zu verwenden.
Fördermaßnahmen BS 3
AUMNat Anlage BS3 - Flächenzuordnungstabelle BS
Fördermaßnahme BS 4
AUMNat Anlage BS4 - Flächenzuordnungstabelle BS
Fördermaßnahme BS 5
AUMNat Anlage BS5 - Flächenzuordnungstabelle BS
Fördermaßnahme BS 6
AUMNat Anlage BS6 - Flächenzuordnungstabelle BS
Fördermaßnahme GL 12
AUMNat Anlage GL12 - Flächenzuordnungstabelle GL12 GL4
Anlage Musterrahmen Bewirtschaftungspakete GL11 GL12
Fördemaßnahme GL 22
AUMNat Anlage GL22 - Flächenzuordnungstabelle GL22
Fördermaßnahme GL 32
AUMNat Anlage GL32 - Flächenzuordnungstabelle GL32
Fördermaßnahme GL 4
AUMNat Anlage GL4 - Flächenzuordnungstabelle GL12 GL4
Anlage Musterrahmen Bewirtschaftungspakete EA GL4
Fördermaßnahme BB 1
AUMNat Anlage BB1 - Flächenzuordnungstabelle BB
Anlage BB1 Beweidungsplan Muster
Fördermaßnahme BB 2
AUMNat Anlage BB2 - Flächenzuordnungstabelle BB
Anlage BB2 Bewirtschaftungsplan Muster
Fördermaßnahme NG 1
AUMNat Anlage NG1 - Flächenzuordnungstabelle NG1
Fördermaßnahme NG 3
AUMNat Anlage NG3 - Flächenzuordnungstabelle NG3
Fördermaßnahme NG 4
(Die Bedingungen für diese Fördermaßnahme sind noch nicht vollständig abschließend geklärt. Hier kann es noch zu Veränderungen kommen.)
AUMNat Anlage NG4 - Flächenzuordnungstabelle NG4
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Zuwendungshöhe
Für den zusätzlichen Aufwand und/oder geringere Erträge wird ein fester, flächenbezogener finanzieller Ausgleich gewährt.
Die durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als sachverständige Dienststelle erfolgte Berechnung der Prämien basiert auf den zur Vereinheitlichung entwickelten Prinzipien der von der EU-Kommission nach Art. 15 Abs. 3 der ELER-Verordnung genehmigten nationalen Rahmenregelung. Die EU-rechtlinien Maßstäbe an die Kalkulationen sind dabei rückwärts gerichtet. Nach einem Vergleich der Deckungsbeiträge mit und ohne spezielle Bewirtschaftungsbedingungen errechnen sich die Daten aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Es erfolgt keine Kalkulation unter Zugrundelegung von für die Zukunft zu erwartender Entwicklungen. Einkommensrelevante Schwankungen können mit diesem Verfahren nur sehr bedingt berücksichtigt werden.
Die Höhe der Prämien wird aufgrund einer von der EU geforderten marktorientierten Anpassungsklausel alle zwei Jahre überprüft. Bei signifikanten Veränderungen der Rahmenbedingungen auf den Agrarmärkten während der fünfjährigen Vertragslaufzeit erfolgt unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben sowie der vorhandenen Haushaltsmittel ggf. eine Anpassung. Die Veränderung der Preis-Kosten-Relationen kann dabei beide Richtungen betreffen, sowohl nach oben als auch nach unten!
Die derzeitige jeweilige Höhe der jährlichen Zuwendungen pro Hektar für die verschiedenen naturschutzgerechten Bewirtschaftungsmaßnahmen in den einzelnen Fördermaßnahmen der Agrarumweltmaßnahmen des Naturschutzes ist in einer Übersicht zusammengestellt.
Die nächste Überprüfung aller Prämien wird zum 01.01.2017 erfolgen. Der jährliche Zuwendungsbetrag einer neu beantragten Fördermaßnahme muss über 250 EUR liegen (Bagatellgrenze). Für die Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung wegen der Einbeziehung zusätzlicher Flächen muss der Zuwendungsbetrag 150 EUR je Jahr überschreiten.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
11.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
24.01.2017