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Luftqualitätsüberwachung in Niedersachsen: Status quo, Perspektiven und Ziele zur Verbesserung der Luftqualität

Die gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) gültigen Immissions­grenzwerte für Partikel (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Benzol wurden 2025 an den Probenahmestellen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) eingehalten.

Im Jahr 2025 wurde der aktuell gültige Grenzwert der 39. BImSchV für den NO2-Jahresmittelwert (40 µg/m³) erneut an allen Probenahmestellen eingehalten. Die NO2-Jahresmittelwerte des Jahres 2025 lagen jedoch an nahezu allen Probenahmestellen über den Mittelwerten des Vorjahres. Somit hat sich der zuletzt seit etwa 2016 erkennbare Rückgang der NO2-Belastung an den verkehrsnahen Probenahmestellen 2025 nicht fortgesetzt. Die NO2-Jahresmittelwerte an den verkehrsnahen Probenahmestellen lagen 2025 zwischen 21 µg/m³ und 31 µg/m³. Grundsätzlich tragen die fortschreitende Modernisierung der Fahrzeugflotte sowie kommunale Maßnahmen hinsichtlich des Luftschadstoffes NO2 zur Verbesserung der Luftqualität bei. Die Schadstoffbelastung wird jedoch auch von den Witterungsbedingungen beeinflusst, diese können bspw. durch eingeschränkten Luftaustausch zu erhöhten Belastungen führen. Mit Verabschiedung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) hat die EU für die mittlere jährliche NO2-Belastung mit 20 µg/m³ einen strengeren Grenzwert vorgegeben, der ab dem Jahr 2030 einzuhalten ist. Dieser Wert wurde 2025 noch an allen verkehrsnahen Probenahmestellen überschritten.

Die Situation bezüglich der Luftbelastung durch Ozon muss differenziert betrachtet werden.

Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Zielwert für Ozon wurde in 2025 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde jedoch an allen Ozon-Probenahmestellen überschritten. Die Informationsschwelle von 180 µg/m³ wurde an vier Probenahmestellen überschritten, die Warnschwelle von 240 µg/m³ hingegen an keiner.

Der Ozon-Zielwert zum Schutz der Vegetation wurde 2025 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das diesbezügliche langfristige Ziel wurde jedoch noch an allen Probenahmestellen überschritten.

Eine weitere Reduzierung der Konzentration an Stickstoffoxiden als Vorläuferstoff des bodennahen Ozons sowie anderer Ozon-Vorläuferstoffe (insbesondere flüchtige organische Verbindungen) bleibt damit weiterhin ein wichtiges Ziel zur Verbesserung der Luftqualität Niedersachsens.

Hinsichtlich der Belastung durch Feinstaub (PM2,5 und PM10) wurden die aktuellen Grenzwerte der 39. BImSchV im Jahr 2025 eingehalten. Mit einem Mittelwert von 11 µg/m³ lag die PM2,5-Belastung an der Verkehrsmessstation in Hildesheim knapp über dem ab 2030 einzuhaltenden Grenzwert der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) von 10 µg/m³. An allen anderen Probenahmestellen lagen die PM2,5-Jahresmittelwerte bei oder knapp unter 10 µg/m³. Feinstaub (insbesondere PM2,5) wird somit angesichts der verschärften Grenzwerte der neue EU-Luftqualitätsrichtlinie weiterhin im Fokus bleiben.

Darüber hinaus hat die Reduzierung der Ammoniakemissionen große Relevanz für die Umwelt, da Ammoniak neben seinen direkten Wirkungen einen großen Beitrag zum Stickstoffeintrag in Ökosysteme liefert, als Vorläufer für Feinstaub gilt und somit indirekt auch klimarelevant ist.

Zur Einhaltung der zukünftigen Grenzwerte und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besteht für die nächsten Jahre weiterhin Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Niedersachsen. Dies betrifft vor allem Stickstoffdioxid, Feinstaub (insbesondere PM2,5) und Ozon.


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