Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Luftqualitätsüberwachung in Niedersachsen: Status quo, Perspektiven und Ziele zur Verbesserung der Luftqualität

Die gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) gültigen Immissions­grenzwerte für Partikel (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2) und Benzol wurden 2024 wie im Vorjahr an den Probenahmestellen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) eingehalten.

Lediglich an der Verkehrsmessstation in Osnabrück wurde der Grenzwert für den maximalen 8-Stundenmittelwert für Kohlenmonoxid (CO, 10 mg/m³) baustellenbedingt einmalig übertroffen. Im Frühjahr 2024 wurden dort in unmittelbarer Nähe zur Verkehrsmessstation zeitlich begrenzte Kanalsanierungsarbeiten unter Verwendung eines Stromaggregates durchgeführt, welche zu erhöhten Immissionskonzentrationen führten. Im Rahmen dieser zeitlich befristeten Arbeiten betrug der maximale 8-Stundenmittelwert für CO am 28.05.2024 baustellenbedingt 11,5 mg/m³. Nach Abschluss der Bauarbeiten verliefen die CO-Konzentrationen dort dann wieder auf niedrigem Niveau, deutlich unterhalb des Grenzwertes.

Im Jahr 2024 wurde der aktuell gültige Grenzwert der 39. BImSchV für den NO2-Jahresmittelwert (40 µg/m³) erneut an allen Probenahmestellen eingehalten. Der seit etwa 2016 erkennbare Rückgang der NO2-Belastung an den verkehrsnahen Probenahmestellen hat sich auch 2024 fortgesetzt. Im Jahr 2024 lagen die NO2-Jahresmittelwerte an den verkehrsnahen Probenahmestellen zwischen 19 µg/m³ und 29 µg/m³. Grundsätzlich tragen die fortschreitende Modernisierung der Fahrzeugflotte sowie kommunale Maßnahmen hinsichtlich des Luftschadstoffes NO2 zur Verbesserung der Luftqualität bei. Mit Verabschiedung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) hat die EU für die mittlere jährliche NO2-Belastung mit 20 µg/m³ einen strengeren Grenzwert vorgegeben, der ab dem Jahr 2030 einzuhalten ist.

Die Situation bezüglich der Luftbelastung durch Ozon (O3) muss differenziert betrachtet werden.

Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Zielwert für O3 wurde in 2024 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde jedoch an 20 von 21 Probenahmestellen überschritten. Die Schwellenwerte von 180 µg/m³ und 240 µg/m³ zur Information bzw. zur Warnung der Bevölkerung wurden 2024 an keiner Probenahmestelle überschritten.

Der O3-Zielwert zum Schutz der Vegetation wurde 2024 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das diesbezügliche langfristige Ziel wurde jedoch noch an 20 der 21 Probenahmestellen überschritten.

Eine weitere Reduzierung der Konzentration an Stickstoffoxiden als Vorläuferstoff des bodennahen O3 sowie anderer O3-Vorläuferstoffe (insbesondere flüchtige organische Verbindungen) bleibt damit weiterhin ein wichtiges Ziel zur Verbesserung der Luftqualität Niedersachsens.

Hinsichtlich der Belastung durch Feinstaub (PM2,5 und PM10) wurden die aktuellen Grenzwerte der 39. BImSchV im Jahr 2024 eingehalten. Mit Werten zwischen 7 µg/m³ und 10 µg/m³ lagen die PM2,5-Jahresmittelwerte z. T. knapp unter dem ab 2030 einzuhaltenden Grenzwert der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) von 10 µg/m³. Feinstaub (insbesondere PM2,5) wird somit angesichts der verschärften Grenzwerte der neue EU-Luftqualitätsrichtlinie weiterhin im Fokus bleiben.

Darüber hinaus hat die Reduzierung der Ammoniakemissionen große Relevanz für die Umwelt, da Ammoniak neben seinen direkten Wirkungen einen großen Beitrag zum Stickstoffeintrag in Ökosysteme liefert, als Vorläufer für Feinstaub gilt und somit indirekt auch klimarelevant ist.

Zur Einhaltung der zukünftigen Grenzwerte und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besteht für die nächsten Jahre weiterhin Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Niedersachsen. Dies betrifft vor allem Stickstoffdioxid, Feinstaub (insbesondere PM2,5) und Ozon.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln