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Antwort auf die mündliche Anfrage: Stoppt der „rechtlich fragwürdige“ Windenergieerlass den Ausbau der Windkraft?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der Pressemitteilung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom 24. Juni 2015 wird die bisherige Kritik seitens der Landkreisversammlung am Windenergieerlass auch nach der Anhörung durch das Energieministeriums aufrechterhalten.

Unter der Überschrift „Kommunale Spitzenverbände: Windenergieerlass schafft keine Rechtssicherheit“ ist zu lesen, dass der Erlass in Teilen rechtlich fragwürdig sei und deshalb ein Investitionshemmnis sein könne. Dass Niedersachsen heute einen Spitzenplatz in der Nutzung der Windenergie einnehme, habe auch maßgeblich mit der bisherigen kommunalen Genehmigungspraxis zu tun. Ergänzt wird durch den NLT, dass dieses auch durch die „seit Jahren vom NLT herausgegebenen Arbeitshilfen zur Windenergie“ ermöglicht würde.

Damit bekräftigt der NLT die bereits im Landräteseminar der Landkreisversammlung am 5./6. Februar 2015 gegenüber Minister Wenzel sowie in der Anhörung im Umweltausschuss am 2. März 2015 zum Antrag „Eigentum schützen - Anwohnerinteressen berücksichtigen - Sorgen der Bürger beim Ausbau der Windenergie an Land ernst nehmen“ (Drs. 17/1973) geäußerte Kritik am Windenergieerlass.

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der Pressemitteilung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom 24. Juni 2015 wird die bisherige Kritik seitens der Landkreisversammlung am Windenergieerlass auch nach der Anhörung durch das Energieministeriums aufrechterhalten.

Unter der Überschrift „Kommunale Spitzenverbände: Windenergieerlass schafft keine Rechtssicherheit“ ist zu lesen, dass der Erlass in Teilen rechtlich fragwürdig sei und deshalb ein Investitionshemmnis sein könne. Dass Niedersachsen heute einen Spitzenplatz in der Nutzung der Windenergie einnehme, habe auch maßgeblich mit der bisherigen kommunalen Genehmigungspraxis zu tun. Ergänzt wird durch den NLT, dass dieses auch durch die „seit Jahren vom NLT herausgegebenen Arbeitshilfen zur Windenergie“ ermöglicht würde.

Damit bekräftigt der NLT die bereits im Landräteseminar der Landkreisversammlung am 5./6. Februar 2015 gegenüber Minister Wenzel sowie in der Anhörung im Umweltausschuss am 2. März 2015 zum Antrag „Eigentum schützen - Anwohnerinteressen berücksichtigen - Sorgen der Bürger beim Ausbau der Windenergie an Land ernst nehmen“ (Drs. 17/1973) geäußerte Kritik am Windenergieerlass.

1. Wie bewertet die Landesregierung die erneute Kritik des NLT, der Erlass sei in Teilen rechtlich fragwürdig und könne deshalb ein Investitionshemmnis bilden, die in der genannten Pressemitteilung vom 24. Juni 2015 geäußert wird?

Die Landesregierung teilt die Kritik nicht, wird aber alle vorgebrachten Argumente bei der Auswertung der Verbändeanhörung sehr sorgfältig prüfen.

2. Welche Auswirkungen wird der als „rechtlich fragwürdig“ bewertete Windenergieerlass auf den weiteren Ausbau der Windenergie in Niedersachsen haben?

Der Windenergieerlass und der dazugehörige Leitfaden Artenschutz zielen auf einen möglichst sozial- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie in einem transparenten und zielgerichteten Prozess. Erlass und Leitfaden sollen eine rechtssichere Planung und Genehmigung unterstützen, Planungs- und Genehmigungsverfahren strukturieren und vereinfachen helfen und damit in der Konsequenz den Ausbau beschleunigen.

3. Wird die Landesregierung die wiederholte Kritik der niedersächsischen Landkreise in die weitere Arbeit am Windenergieerlass einfließen lassen bzw. die Arbeit am Windenergieerlass komplett einstellen?

Alle Stellungnahmen zum Windenergieerlass werden im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse der Verbandsanhörung sorgfältig geprüft, abschließend bewertet und ggf. berücksichtigt. Das ist Sinn und Funktion des Anhörungsverfahrens nach § 31 der Geschäftsordnung der Landesregierung.

Für die Einstellung der Arbeit am Windenergieerlass sieht die Landesregierung keinen Anlass.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

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