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Antwort auf die mündliche Anfrage: Was ist für die Landesregierung ein Moor?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Jörg Bode, Christian Dürr, Dr. Gero Hocker, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (


Es gilt das gesprochene Wort

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Wissenschaftler des Braunschweiger Thünen-Instituts haben eine Klimaschutzstrategie für die Landwirtschaft angeregt. Teil dieser Strategie ist u. a., die fachrechtliche Definition von Mooren dahingehend zu präzisieren, dass Moore alle kohlenstoffreichen Böden umfassen. Auf diesen Flächen sei dann neben der Umwandlung von Grünland auch der Ausbau von Drainagen zu untersagen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff Moor?

2. Inwieweit sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit, den Begriff Moor zu präzisieren bzw. umzudefinieren?

3. Plant die Landesregierung weitere Änderungen bei der Nutzung von Mooren und, wenn ja, welche?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Im Rahmen der Erarbeitung einer Niedersächsischen Klimaschutzstrategie wurde das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beauftragt eine Bestandsaufnahme der kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen durchzuführen. Kohlenstoffreiche Böden haben eine hohe Bedeutung für den Klimaschutz. Weltweit betrachtet ist der Boden der drittgrößte Kohlenstoffspeicher. Unter den kohlenstoffreichen Böden sind die Moore die größten Kohlenstoffspeicher aber auch die bedeutendsten Einzelquellen für Treibhausgase. Dieses haben auch Messungen des LBEG an verschiedenen Standorten in Niedersachsen bestätigt. Für die Erarbeitung der Gebietskulisse „kohlenstoffreiche Böden“ wurden Böden berücksichtigt, die bis zu einer Tiefe von 2 m in einem mindestens 10 cm mächtigen Horizont mindestens einen Humusgehalt von 8 % aufweisen. Die ausgewählten kohlenstoffreichen Böden wurden in acht Bodengruppen eingeteilt. Dabei handelt es sich um die Gruppen Hochmoor, Niedermoor, Moorgley, Organomarsch, Sanddeckkultur, kultivierte Moore, flach überlagerter Torf und mächtig überlagerter Torf. Diese Gebietskulisse wird bis Ende 2015 weiter differenziert werden.


Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Definition von Mooren ist bundeseinheitlich geologisch und bodenkundlich einheitlich festgelegt (Definitionen s. Ad.Hoc-AG Boden, Bodenkundliche Kartieranleitung, 5. Auflage 2005; AK Bodensystematik der DBG (1998) Systematik der Böden und der bodenbildenden Substrate Deutschlands.- Mitt.Dt.Bodenkdl. Ges. 86; DIN 4047-4). Bei Mooren handelt es sich um Böden aus Torfen mit >30 % organischer Substanz und einer Torfmächtigkeit von > 30 cm.

Zu 2:

Der Begriff Moor ist umfassend und präzise in den einschlägigen Regelwerken definiert. Dies gilt ebenso für die weiteren kohlenstoffreichen Böden wie z. B. Moorgley, Anmoor, Nassgley. Die Landesregierung sieht daher keine Notwendigkeit den Begriff zu präzisieren.

Zu 3:

Die Landesregierung hat mit der Erarbeitung des Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“ begonnen. Das Programm wird die fachlichen Grundlagen und Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Moore enthalten. Das Programm wird voraussichtlich Ende 2015 vorliegen. Konkrete Angaben zu weiteren Änderungen in der Nutzung von Mooren können daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.

Darüber hinaus plant die Landesregierung die Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP). Gemäß den allgemeinen Planungsabsichten sollen Reglungen für Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten, zu denen auch Moore gehören, getroffen werden, um im Hinblick auf die Klimabilanz und den Klimawandel die Treibhausgasfreisetzung zu vermeiden sowie die biologische Vielfalt zu schützen. Darüber hinaus sollen zur Erhaltung und Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe Vorranggebiete Torferhaltung und Moorentwicklung in der LROP-Karte (Anlage 2 zum LROP) als sachlich und räumlich konkrete Ziele der Raumordnung festgelegt werden.

Damit einhergehend sollen alle Vorranggebiete Rohstoffgewinnung der Rohstoffart Torf gestrichen werden, da sie einerseits aufgrund der vorhandenen Torfmächtigkeiten und andererseits aufgrund der dort erfolgten Freihaltung von entgegenstehenden anderen Nutzungen in besonderem Maße geeignet sind, um dort natürliche Speicher und Senken für klimaschädliche Stoffe zu erhalten oder zu entwickeln.

Abweichend von dem Ziel, die Torfkörper in ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher zu erhalten, sollen Torfentnahmen für die Nutzung in den staatlich anerkannten Moorheilbädern oder Orten mit Moor-Kurbetrieb ausnahmsweise zulässig sein. Im Zuge der Erstellung des LROP-Änderungsentwurfs prüft die Landesregierung weitere Ausnahmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2014

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