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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie wirkt der Masterplan Salzreduzierung?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Christian Grascha, Hermann Grupe und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 18. März 2016 haben die für den Gewässerschutz zuständigen Minister in der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) einen gemeinsamen Masterplan Salzreduzierung beschlossen. Der Masterplan besteht im Wesentlichen aus drei zentralen Maßnahmen. Zum einen soll bis Ende 2017 eine Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage) in Hattorf (Hessen) durch das Unternehmen K+S errichtet werden, die die Salzabwassermenge (aus der Produktion) um 1,5 Millionen m3/Jahr reduziert. Zweitens ist geplant, alle bestehenden und zukünftigen Halden durch das Unternehmen K+S abdecken zu lassen. Die dritte Maßnahme sieht das Einstapeln und den Versatz von verfestigten Rückständen in Grubengebäuden unter Tage vor.

Der damals beschlossene Masterplan wurde von anliegenden Gemeinden, dem Unternehmen K+S sowie Bürgerinitiativen aus unterschiedlichen Gründen kritisch gesehen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das von der FGG Weser im März 2016 beschlossene Detaillierte Maßnahmenprogramm 2015-2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung wird planmäßig umgesetzt. Der mit dem Maßnahmenprogramm beschlossene Zeitplan sieht vor, die Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage bis Ende 2017 zu errichten, 2018 einen Großversuch zur Haldenabdeckung durchzuführen und bei erfolgreichem Ergebnis mit der Abdeckung ab 2021 zu beginnen und Untersuchungen zur Verfestigung von Rückständen durchzuführen mit dem Ziel, ab 2021 mit der Einstapelung bzw. dem Versatz von verfestigten Rückständen in Grubengebäuden unter Tage zu beginnen. Auf Betreiben der Landesregierung sieht das Maßnahmenprogramm ferner vor, ab 2016 weitere F+E Maßnahmen zur Reduzierung der Salzeinleitungen in die Weser durchzuführen.

Die Weser-Ministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 18.03.2016 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe (AG) Salzreduzierung beschlossen. Aufgabe der AG ist die enge Begleitung der betrieblichen Maßnahmen bzw. das Controlling des Umsetzungsprozesses und die Erfassung der Prozessfortschritte des von der FGG Weser beschlossenen Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 bezüglich der Salzbelastung. Die AG Salzreduzierung informiert den Weserrat regelmäßig über den aktuellen Fortschritt der Umsetzung der Maßnahmen des Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 bzgl. der Salzbelastung sowie zur aktuellen Gewässergüte bezüglich der Salzbelastung von Werra und Weser in Form von Sachstandsberichten. Außerdem wird ein detaillierter jährlicher Statusbericht gefertigt. Die AG Salzreduzierung hat sich im Dezember 2016 konstituiert. Die zweite Sitzung erfolgte am 07.02.2017, die dritte Sitzung findet am 26.04.2017 statt.

1. Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

Auf ihrer zweiten Sitzung hat sich die AG Salzreduzierung ausführlich mit dem Bau der KKF-Anlage befasst. Trotz einer zweimonatigen Verzögerung aufgrund der Insolvenz des Generalunternehmers nimmt der Bau derzeit einen zügigen Fortschritt, so dass die Landesregierung erwartet, dass die Anlage Ende 2017 in Betrieb genommen und ab August 2018 nach einer 8 monatigen Anfahr- und Testphase mit 100 % Leistung gefahren werden kann.

In Bezug auf die Haldenabdeckung hat das Land Hessen mitgeteilt, dass ein erforderlicher halbtechnischer Versuch im Wege eines Sonderbetriebsplanverfahrens anstelle eines Planfeststellungsverfahren genehmigt werden kann.

Zu den Möglichkeiten für das Einstapeln von Salzlösungen bzw. den Versatz unter Tage werden derzeit drei verschiedene Varianten in mehreren Arbeitspaketen (Einstapeln von Salzlösungen, Einbringen unter Zugabe von Zuschlagstoffen in verfestigter Form, Versatz als Dickstoff /verfestigt mit tragender Wirkung) parallel untersucht. Hierzu liegen noch keine Ergebnisse vor.

Im Rahmen der F+E-Vorhaben wurde auf der zweiten Sitzung der AG Salzreduzierung mitgeteilt, dass ein Forschungsvertrag mit der Firma K-UTEC (Sondershausen) geschlossen wurde. Es soll ein neues Gutachten zur Aufbereitung von Abstoßlösungen des Werkes Werra erstellt werden. Nach Vorlage des Gutachtens soll über die weitere Verfolgung der Vorschläge entschieden werden.

2. Sind bereits Erfolge oder Verbesserungen erkennbar und, wenn ja, welche und in welcher Form?

Ja. Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1

3. Ist nach Auffassung der Landesregierung das Ziel, dass die Weser bis 2027 einen guten ökologischen Zustand erreicht, weiter realistisch?

Die niedersächsische Landesregierung hält an der Aussage fest, dass die in der Bewirtschaftungsplanung Salz vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen bei Anwendung des Maßstabes der besten verfügbaren Technik geeignet sind, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Weser – den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential bis 2027- zu erreichen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

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