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Antwort auf die mündliche Anfrage: „Zitterpartie um EU-Gelder“ – Wie setzt die Landesregierung die Prioritäten bei „existenziellen“ Hochwasserschutzmaßnahmen?

Pressemitteilung 105/2014


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Dr. Gero Hocker und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der „Celleschen Zeitung, Ausgabe vom 12. Juli 2014, wird über die Gefährdung des von „existenzieller Bedeutung“ eingeschätzten Hochwasserschutzes für die Stadt Celle berichtet. Demnach verweigert die Landesregierung die Zustimmung zur Mittelfreigabe für planfestgestellte Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Allerinsel. Und dies, obwohl die Stadt Celle angeboten hat, für diese Maßnahmen umgehend in Vorleistung treten zu wollen. Fachleute aus der Verwaltung führen aus, dass man „im Umgang mit dieser Landesregierung in Gottes Hand“ sei. Sowohl die Stadt Celle als auch Landtagsabgeordnete haben mit der Landesregierung Gespräche über den dringend erforderlichen Fortgang des Hochwasserschutzes auf der Allerinsel geführt und nach Erklärungen für den plötzlichen Abbruch der Fördermittel gesucht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welchen konkreten Resultaten wurden mit wem und wann Gespräche über die Fortführung des „existenziell“ wichtigen Hochwasserschutzes für die Stadt Celle geführt?

2. Kann die Stadt Celle noch in diesem Jahr (2014) mit Mittelzuflüssen für den Hochwasserschutz auf der Allerinsel rechnen, so wie es in der Berichterstattung zum Ausdruck kommt?

3. Wenn ja, wie hoch wird die Mittelzuweisung für 2014 ausfallen, und welche konkreten Maßnahmen werden noch in diesem Jahr angefangen bzw. umgesetzt?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die Stadt Celle ist gemäß § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in ihrem Gebiet der ausschließliche Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Zum eigenen Wirkungskreis gehören nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG bei den Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Hierzu gehört auch der Hochwasserschutz als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises einschließlich der Pflege, der Erhaltung, der Ertüchtigung und des Neubaus von Hochwasserschutzanlagen, soweit die Zuständigkeit für bereits bestehende Anlagen des technischen Hochwasserschutzes nicht bei Dritten liegt, was bei der Stadt Celle nicht der Fall ist.

Die Förderung des Landes von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung. Eine Verpflichtung des Landes besteht nur soweit es sich um nach dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) gewidmete Hochwasserschutzanlagen handelt, sowie bei den landeseigenen Anlagen. Dennoch hat die Stadt Celle in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel aus dem Bau- und Finanzierungsprogramm Hochwasserschutz erhalten: 7,6 Mio. € aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie 3,8 Mio. € aus EU-Mitteln der vorangegangenen Förderperiode (EFRE-Mittel). Je nach der Verfügbarkeit der Mittel beabsichtigt die Landesregierung, die Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Celle auch in Zukunft weiter zu fördern.

Der Stadt Celle sind die Randbedingungen für eine Fortsetzung der Förderung bekannt. Derzeit wird überprüft, ob Restmittel aus der laufenden EU-Förderperiode für den Hochwasserschutz Celle eingesetzt werden können. Diese Prüfung soll schnellstmöglich abgeschlossen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Mit der Stadt Celle sind seitens des NLWKN kontinuierlich Gespräche im Zuge der Antragsberatung zu den Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt geführt worden. Auch zu dem III. Bauabschnitt sind fortlaufend intensive Abstimmungsgespräche zwischen dem NLWKN und der Stadt Celle geführt worden. Auf der Arbeitsebene ist die Stadt Celle über alle Erwägungsgründe des NLWKN unterrichtet.

Auf der Ebene des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat es diverse Telefonate und Abstimmungen zwischen dem Fachreferat und der Stadt Celle gegeben. Darüber hinaus wurden aktuell sowohl Anfragen der beiden Landtagsabgeordneten Herrn MdL Adasch und Herrn MdL Schmidt als auch eine Presseanfrage beantwortet. Herr MdL Schmidt hat sich zudem mit einem Schreiben an das MU gewandt.

Zu 2:

Aktuell wird geprüft, in welcher Höhe mit Mittelrückflüssen aus anderen Maßnahmen zu rechnen ist.

Zu 3:

Die Höhe der Mittelrückflüsse steht noch nicht fest. Da es sich bei den in Rede stehenden Mittelrückflüssen um GAK-Mittel und EFRE-Mittel aus der vorangegangenen Förderperiode handelt, müssen diese Mittel noch in 2014 abfließen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

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