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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Masterplan Ems - Erhalt der Wasserstraße und des Wirtschaftsraums?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner, Gabriela König und Christian Dürr (FDP) geantwortet.

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der jahrzehntelange Konflikt um den Ausbauzustand der Ems scheint durch eine Absichtserklärung beigelegt worden zu sein. Im Mittelpunkt des sogenannten Masterplans stehen die ökologische Verbesserung des Fließgewässers und der gleichzeitige Erhalt der „leistungsfähigen Bundeswasserstraße“ Ems. Ziele sind bei Einhaltung sämtlicher einschlägiger Rechtsvorschriften die Erreichung eines guten ökologischen Zustands der Ems und die nachhaltige Entwicklung des Ästuars in Verbindung mit der Gewährleistung der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs für Ozeanriesen. Im Oktober 2014 hat Ministerpräsident Weil die Hafenwirtschaft in Ostfriesland in Fragen zur Außenemsvertiefung vertröstet, dass erst der Masterplan Ems vorliegen müsse (Ostfriesen Zeitung, 16. Oktober 2014), bevor der Ausbau in Angriff genommen werde.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Vor dem Hintergrund der im Masterplan Ems festgelegten Schritte zur Verbesserung der Flussökologie: Welchen Einfluss hat der Masterplan Ems auf die Umsetzung der Außenemsvertiefung?

2. Wie positioniert sich die Landesregierung in Fragen der Außenemsvertiefung, insbesondere zum Zeitpunkt der Umsetzung, bzw. ist davon auszugehen, dass mit der Unterzeichnung des Masterplans Ems die Pläne für die Außenemsvertiefung vorangetrieben werden?

3. Vor dem Hintergrund der im Masterplan Ems festgelegten Schritte zur Verbesserung der Flussökologie: Welchen Einfluss hat der Masterplan Ems auf den Ausbau des Rysumer Nackens zum Industriegebiet?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die Verhandlungen zum Masterplan zwischen der Stadt Emden, den Landkreisen Emsland und Leer, der Meyer Werft, dem World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND), dem Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (NABU), der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und der im Lenkungskreis vertretenen Ressorts des Landes (Staatskanzlei, Umwelt-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium) wurden am 26. Januar dieses Jahres abgeschlossen. In dem Masterplan wird von allen Parteien anerkannt, dass geeignete und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den ökologischen Zustand der Ems unter Erhaltung der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße zu verbessern. Mögliche Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen werden in der Anlage zu Art. 13 des Masterplans beschrieben. Maßnahmen sind im Masterplan definiert als Vorhaben, deren Umsetzung angestrebt wird. Dabei müssen die Maßnahmen einzeln auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Sie dürfen weder die Funktion der Bundeswasserstraße beeinträchtigen noch die Schiffsüberführungen der Meyer Werft erschweren. Bei Inanspruchnahme von Flächen bedarf es des Einverständnisses der Grundstückseigentümer. Ist eine Maßnahme nicht umsetzbar, wird sie durch eine Maßnahme gleichen Maßnahmetyps ersetzt. Unter Maßnahmetypen werden Maßnahmen zusammengefasst, die auf dieselbe Art und Weise die Ziele des Masterplans umsetzen.

Die Bundeswasserstraßenverwaltung plant eine Vertiefung der Außenems zwischen Emden und Eemshaven, um die tideungebundene Schifffahrt zu erleichtern. Die Planauslegung hat in 2013 stattgefunden – die Frist für Einwendungen endete einschließlich einer beantragten Verlängerung Ende Mai 2013. Durch die notwendige Auswertung der umfangreichen Einwendungen ist ein Termin für die Anhörung (Erörterungstermin) noch nicht festgelegt. Auch können sich nach Auswertung der Einwendungen Änderungen an den Plänen ergeben. Diese sind dann Grundlage für das Einvernehmen von Niedersachsen nach § 4 Bundeswasserstraßengesetz. Danach sind bei der Verwaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Bundeswasserstraßen die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren. Nach Einschätzung der Bundeswasserstraßenverwaltung wird der Erörterungstermin nicht mehr in 2015 stattfinden.

Mit den Verhandlungen zum Masterplan, die erst im Jahr 2014 aufgenommen wurden, sollte nicht in das laufende Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Außenems eingegriffen werden. Deshalb war der Ausbau der Außenems nicht Gegenstand der Verhandlungen zum Masterplan Ems.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Der Ausbau der Außenems war nicht Gegenstand der Verhandlungen zum Masterplan Ems. Ich verweise auf die Vorbemerkungen.

Zu 2:

Der Ausbau der Außenems war nicht Gegenstand der Verhandlungen zum Masterplan Ems. Ich verweise auf die Vorbemerkungen.

Zu 3:

Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierungsfraktionen wurde die Absicht bekundet, im Rahmen der Umsetzung der EU-Meeresschutzstrategie, ein Pilotprojekt im Mündungsbereich eines Ästuars durchzuführen. Konkretes Ziel war die Verbesserung der ökologischen Situation und der Stärkung der Selbstreinigungskraft des Ems-Ästuars. Dieses Ziel ist im Masterplan Ems aufgegriffen worden. Ebenso Teil des Koalitionsvertrages ist die Aussage: Die Entwicklung des maritimen Potenzials an der Außenems, insbesondere dort wo die Entwicklung am Rysumer Nacken geeignete Flächen zur Ansiedlung hafenaffiner Betriebe und Raum für Kaianlagen und Umschlageinrichtungen zur Verfügung stehen, soll nicht durch das Pilotprojekt Ems behindert werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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