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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Welche Folgen hat der Masterplan Ems für die Landwirtschaft? (Teil 1)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Dr. Stefan Birkner, Hillgriet Eilers, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 27. Januar haben sich die Stadt Emden, die Landkreise Leer und Emsland, die Meyer Werft, der World Wide Fund for Nature Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e. V., der Naturschutzbund Niedersachsen e. V., die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie die Staatskanzlei und das Umweltministerium auf einen „Masterplan Ems“ geeinigt. Mit den darin vereinbarten Maßnahmen soll der ökologische Zustand der Ems nachhaltig verbessert und die Ems gleichzeitig als leistungsfähige Bundeswasserstraße erhalten werden. Der „Masterplan Ems“ sieht hierfür eine Laufzeit von vorerst 35 Jahren, die Inanspruchnahme von 700 ha zum Teil landwirtschaftlicher Nutzfläche und zahlreiche bauliche Anpassungen der Bundeswasserstraße vor.

Landwirte befürchten als Folge der Maßnahmen, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen knapper und demzufolge immer teurer werden könnten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Folgen hat der Masterplan Ems für die angrenzende Landwirtschaft?

2. An welcher Stelle wird landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gehen?

3. Wie hoch ist der Flächenverbrauch insgesamt (700 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, nicht eingerechnete Flächen, Kompensationsflächen, Lagerflächen für Baggergut etc.)?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die Verhandlungen zum Masterplan durch die Stadt Emden, den Landkreisen Emsland und Leer, der Meyer Werft, dem World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND), dem Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (NABU), der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und der im Lenkungskreis vertretenen Ressorts des Landes (Staatskanzlei, Umwelt-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium) wurden am 26. Januar dieses Jahres abgeschlossen. In dem Masterplan wird von allen Parteien anerkannt, dass geeignete und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den ökologischen Zustand der Ems unter Erhaltung der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße zu verbessern. Mögliche Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen werden in der Anlage zu Art. 13 des Masterplans beschrieben. Maßnahmen sind im Masterplan definiert als Vorhaben, deren Umsetzung angestrebt wird. Dabei müssen die Maßnahmen einzeln auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Sie dürfen weder die Funktion der Bundeswasserstraße beeinträchtigen noch die Schiffsüberführungen der Meyer Werft erschweren. Bei Inanspruchnahme von Flächen bedarf es des Einverständnisses der Grundstückseigentümer. Ist eine Maßnahme nicht umsetzbar, wird sie durch eine Maßnahme gleichen Maßnahmetyps ersetzt. Unter Maßnahmetypen werden Maßnahmen zusammengefasst, die auf dieselbe Art und Weise die Ziele des Masterplans umsetzen.

Nach Artikel 11 des „Vertrages Masterplan Ems 2050“ wird das Land in alleiniger Verantwortung unter Federführung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems unverzüglich ein Flächenmanagement für Maßnahmen zur Wiederherstellung eines naturnahen Lebensraumes erstellen.

Mit dem noch zu erstellenden Flächenmanagement werden

1. 200 ha bis 2025

2. insgesamt 400 ha bis 2035,

3. insgesamt 600 ha bis 2045 und

4. insgesamt 700 ha bis 2050

besorgt und die Maßnahmen bis 2050 umgesetzt.

Soweit durch die Realisierung von Maßnahmen des Masterplans Ems 2050 aufgrund von naturschutzfachlichen Auflagen Kompensations- oder Kohärenzflächen für die Umsetzung von Maßnahmen notwendig werden sollten, können Flächen aus dem Pool des zuvor benannten Flächenmanagements hierfür verwendet bzw. auf den Umfang der Gesamtbesorgung von 700 ha angerechnet werden. Auf die 700 ha werden alle Maßnahmen auf noch zu besorgenden oder schon im Landesbesitz vorhandenen Flächen angerechnet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Beschlüsse des Masterplan Ems 2050 werden unter Berücksichtigung der Belange von Naturschutz, Wasserwirtschaft und Landwirtschaft umgesetzt werden.

Die Flächenbeschaffung erfolgt in Dekaden. Die Entwicklung der Landwirtschaft unterliegt in einem so langen Zeitraum von 35 Jahren vielfältigen globalen, nationalen und regionalen Einwirkungen unterschiedlichster Art, so dass der Flächenerwerb in Relation zu anderen Einflüssen voraussichtlich keine nennenswerten Auswirkungen auf die angrenzende Landwirtschaft haben wird.

Die Betroffenheit wird aber im Einzelfall geprüft und berücksichtigt werden.

Der vorrangige Suchraum für die Flächenbeschaffung umfasst ein Gebiet von insgesamt ca. 144.400 ha, wovon die zu beschaffenden 700 ha rechnerisch ca.0,5% ausmachen. Die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe hängt im Einzelfall grundsätzlich z.B. von der Lage sowie derzeitigen und zukünftigen Nutzung von Flächen, der betrieblichen Situation von Eigentümern oder Pächtern, der Lage und Beschaffenheit von evtl. Ersatzflächen etc. ab. Hinsichtlich der Folgen der Flächenbeschaffung der 700 ha können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine pauschalen Aussagen getroffen werden.

Zu 2:

Die Lage der Flächen, die für eine landwirtschaftliche Nutzung zukünftig nicht mehr oder nur unter Bewirtschaftungsauflagen (Wiesenvogelschutz) zur Verfügung stehen, steht noch nicht fest.

Zu 3:

Zum Flächenmanagement und Kompensationsflächen verweise ich auf die Vorbemerkungen zum Artikel 11 des Vertrages Masterplan Ems 2050. Die Größe möglicher Lagerflächen für Baggergut aus Tidespeicherbecken ergibt sich auf Grundlage der Ergebnisse zu der Machbarkeitstudie Tidespeicherbecken. Hier sind insbesondere durch die Pilotmaßnahme Tidespeicherbecken u.a. Bewirtschaftungsstrategien für die notwendige Unterhaltung dauerhaft betriebener Tidespeicherbecken zu erarbeiten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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