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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Welche Folgen hat der Masterplan Ems für die Landwirtschaft? (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Hermann Grupe, Hillgriet Eilers, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 27. Januar haben sich die Stadt Emden, die Landkreise Leer und Emsland, die Meyer Werft, der World Wide Fund for Nature Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e. V., der Naturschutzbund Niedersachsen e. V., die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie die Staatskanzlei und das Umweltministerium auf einen „Masterplan Ems“ geeinigt. Mit den darin vereinbarten Maß­nahmen soll der ökologische Zustand der Ems nachhaltig verbessert und die Ems gleichzeitig als leistungsfähige Bundeswasserstraße erhalten werden. Der „Masterplan Ems“ sieht hierfür eine Laufzeit von vorerst 35 Jahren, die Inanspruchnahme von 700 ha zum Teil landwirtschaftlicher Nutzfläche und zahlreiche bauliche Anpassungen der Bundeswasserstraße vor.

Landwirte befürchten als Folge der Maßnahmen, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen knapper und demzufolge immer teurer werden könnten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie werden sich die Beschlüsse des Masterplans Ems nach Auffassung der Landesregierung auf die Pachtpreise in dieser Region auswirken?

2. Wird der Schlick, der sich in den Tidepoldern abgesetzt hat, abgebaggert, und, falls ja, wird dies zur Schaffung weiterer Kompensationsflächen führen, und, wenn ja, in welcher Größenordnung?

3. Wurden die Landwirte in die Erarbeitung des Masterplans einbezogen und, falls nein, wie will die Landesregierung die Zustimmung der Landwirte erreichen?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die Verhandlungen zum Masterplan durch die Stadt Emden, den Landkreisen Emsland und Leer, der Meyer Werft, dem World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND), dem Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (NABU), der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und der im Lenkungskreis vertretenen Ressorts des Landes (Staatskanzlei, Umwelt-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium) wurden am 26. Januar dieses Jahres abgeschlossen. In dem Masterplan wird von allen Parteien anerkannt, dass geeignete und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den ökologischen Zustand der Ems unter Erhaltung der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße zu verbessern. Mögliche Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen werden in der Anlage zu Art. 13 des Masterplans beschrieben. Maßnahmen sind im Masterplan definiert als Vorhaben, deren Umsetzung angestrebt wird. Dabei müssen die Maßnahmen einzeln auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Sie dürfen weder die Funktion der Bundeswasserstraße beeinträchtigen noch die Schiffsüberführungen der Meyer Werft erschweren. Bei Inanspruchnahme von Flächen bedarf es des Einverständnisses der Grundstückseigentümer. Ist eine Maßnahme nicht umsetzbar, wird sie durch eine Maßnahme gleichen Maßnahmetyps ersetzt. Unter Maßnahmetypen werden Maßnahmen zusammengefasst, die auf dieselbe Art und Weise die Ziele des Masterplans umsetzen.

Nach Artikel 11 des „Vertrages Masterplan Ems 2050“ wird das Land in alleiniger Verantwortung unter Federführung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems unverzüglich ein Flächenmanagement für Maßnahmen zur Wiederherstellung eines naturnahen Lebensraumes erstellen.

Mit dem noch zu erstellenden Flächenmanagement werden

1. 200 ha bis 2025

2. insgesamt 400 ha bis 2035,

3. insgesamt 600 ha bis 2045 und

4. insgesamt 700 ha bis 2050

besorgt und die Maßnahmen bis 2050 umgesetzt.

Soweit durch die Realisierung von Maßnahmen des Masterplans Ems 2050 aufgrund von naturschutzfachlichen Auflagen Kompensations- oder Kohärenzflächen für die Umsetzung von Maßnahmen notwendig werden sollten, können Flächen aus dem Pool des zuvor benannten Flächenmanagements hierfür verwendet bzw. auf den Umfang der Gesamtbesorgung von 700 ha angerechnet werden. Auf die 700 ha werden alle Maßnahmen auf noch zu besorgenden oder schon im Landesbesitz vorhandenen Flächen angerechnet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Angesichts des langen Zeitraums von 35 Jahren für die Beschaffung der Flächen und der vielfältigen globalen, nationalen und regionalen Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Bodenmarkt wäre eine Antwort im Hinblick auf die Pachtpreisentwicklung spekulativ.

Zu 2:

Ziel der in Art. 10 genannten wasserbaulichen Maßnahmen ist es, den Sedimenttransport flussaufwärts nachhaltig einzudämmen. Die Voruntersuchungen haben gezeigt, dass dies grundsätzlich mit den Maßnahmen nach Art. 10 möglich ist. Das Ziel wird sich nach Umsetzung einer oder einer Kombination von Maßnahmen nicht unmittelbar erreichen lassen. So wird für die Aufrechterhaltung der Funktion eine Räumung der Tidespeicherbecken notwendig sein, wobei die Frequenz der Räumungen mit zunehmender Zielerreichung abnehmen wird. Die Größe möglicher Lagerflächen für Baggergut aus Tidespeicherbecken ergibt sich auf Grundlage der Ergebnisse zu der Machbarkeitstudie Tidespeicherbecken und kann daher heute noch nicht angegeben werden. Hierfür sind insbesondere durch die Pilotmaßnahme Tidespeicherbecken u.a. Bewirtschaftungsstrategien für die notwendige Unterhaltung dauerhaft betriebener Tidespeicherbecken zu erarbeiten. Zur Kompensation der Abbaggerung durch naturschutzfachliche Auflagen siehe Vorbemerkungen.

Zu 3:

Unmittelbar nach Inkrafttreten des Vertrages „Masterplan Ems 2050“ wird beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ein Flächenmanagement eingerichtet.

Dieses Flächenmanagement wird selbstverständlich die Interessenvertretungen der Landwirtschaft einbinden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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