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Antwort auf die mündliche Anfrage zur Erweiterung des Naturschutzgebietes am Steinhuder Meer

HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine vierteilige mündliche Anfrage zur Erweiterung des Naturschutzgebietes am Steinhuder Meer geantwortet.


Teil 1:

Die Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) hatten gefragt:

Die Region Hannover beabsichtigt, die drei vorhandenen Naturschutzgebiete „Ostufer Steinhuder Meer“, „Wulveskuhlen“ und „Wunstorfer Moor“ (zusammen rund 970 ha) zusammenzufassen und auf der Land- und Seeseite auszuweiten. So soll am Ostufer des Steinhuder Meeres seeseitig ein Streifen von etwa 300 m Breite erstmalig in das neue Naturschutzgebiet aufgenommen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie wird sich nach Meinung der Landesregierung die Ausweitung des Naturschutzgebietes auf den Tourismus am Steinhuder Meer auswirken?

2. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Wassersportler und andere relevante Gruppen zu beteiligen?

3. Gibt es Widerstände gegen die Erweiterung, und wenn ja, durch wen und in welcher Form?

Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortet die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

In einem großstadtnahen Naturraum wie dem Steinhuder Meer treffen viele Nutzungsinteressen aufeinander, die miteinander in Einklang zu bringen sind. Ein offener fairer Dialog unter den Beteiligten und der Wille zu tragfähigen Lösungen zu kommen, sind die Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Handeln.

Die Wasserfläche des Steinhuder Meeres ist nahezu vollständig europäisches Vogelschutz- und FFH-Gebiet (sowie Brut- und Rastgebiet von internationaler Bedeutung gemäß der Ramsar Konvention). Mit der Aufnahme des Steinhuder Meeres in das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ist das Land Niedersachsen verpflichtet, dieses zu sichern, so dass ein günstiger Erhaltungszustand u. a. für die wertgebenden Vogelarten gewährleistet wird. Gerade mit Blick auf das Steinhuder Meer wurde der europäischen Kommission im Zuge eines (inzwischen eingestellten) EU-Beschwerdeverfahrens im Jahr 2011 mitgeteilt, dass die bestehenden Schutzgebietsverordnungen hinsichtlich der Umsetzung der Natura 2000-Belange überprüft und angepasst werden.

Die Ausweisung eines Schutzgebietes setzt eine naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit sowie eine Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Flächen voraus. Dieses ist durch die untere Naturschutzbehörde – hier die Region Hannover – zu prüfen. Die Ausweisung eines Schutzgebietes erfolgt gemäß den entsprechenden naturschutzrechtlichen Regelungen in einem formalisierten Verfahren (§ 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)), dass nach seiner Einleitung u. a. eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange vorsieht. Dies geschieht, um die unterschiedlichen Belange bei der Erarbeitung der Schutzgebietsverordnung so weit wie möglich einfließen zu lassen. Das naturschutzrechtlich vorgesehene, o. g. formalisierte Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes ist bislang durch die Region Hannover noch nicht eingeleitet worden und wird frühestens im ersten Quartal 2014 eingeleitet werden. Momentan liegt eine Informationsdrucksache der Region vor, die über die Absicht, ein Verfahren einzuleiten, informiert. Aus Sicht der Region Hannover erforderliche, inhaltliche Vorgaben werden derzeit erarbeitet und sollen anschließend im Zuge des oben angesprochenen Verfahrens mit den unterschiedlichen Betroffenen erörtert werden. Der bisher seitens der Region entwickelte Entwurf zur Abgrenzung des geplanten Schutzgebietes geht über die bestehenden Natura 2000-Gebiete hinaus.

Derzeit sind 7,8 % der Wasserfläche des Steinhuder Meeres als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch die in Rede stehende Neuausweisung würde die Naturschutzgebietsfläche des Steinhuder Meeres um 59,6 ha erweitert werden. Dies wären zusätzlich 2,2 % der 2.770 ha großen Wasserfläche. Nach dem derzeitigen Planungsstand wären somit insgesamt 10 % der Wasserfläche Naturschutzgebiet, Die übrigen 90% stünden der Erholungsnutzung zur Verfügung. Die Nutzbarkeit des Steinhuder Meeres wurde in den letzten Jahren stetig ausgeweitet. So wurde der Zeitraum des Winterfahrverbotes verkürzt; Regelungen zum Nachtfahrverbot und zur Kaderschulung wurden gelockert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Inwieweit eine zukünftige, rechtskäftige Naturschutzgebietsverordnung Auswirkungen auf den Wassersport, die Fischerei und den Tourismus am Steinhuder Meer hat, kann mit Blick auf den derzeitigen Verfahrensstand nicht beurteilt werden. Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen zum Verfahrensstand wird verwiesen.

Die Auswirkungen auf die oben genannten Nutzungen stellen sich gemäß dem derzeitigen Diskussions- und Untersuchungsstand nach Auskunft der Region Hannover wie folgt dar:

Der bestehende fischereiliche Pachtvertrag wäre durch das geplante Naturschutzgebiet nicht betroffen.

Die bestehenden Wassersportflächen wären durch das geplante Naturschutzgebiet nicht betroffen.

Die besegelbare Fläche des Steinhuder Meeres würde um ca. 2 % reduziert werden. Damit wären 90 % der Wasserfläche weiterhin besegelbar.

Es ist anzunehmen, dass der Naturtourismus gestärkt wird.

Zu 2:

Die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Nutzergruppen werden gemäß den einschlägigen Regelungen zur Ausweisung eines Schutzgebietes (§ 22 BNatSchG i.V. mit § 14 NAGBNatSchG) im Zuge des o. g. Verfahrens beteiligt. Dieses formalisierte Ausweisungsverfahren wurde für das hier in Rede stehende Gebiet bislang durch die Region Hannover noch nicht eingeleitet (siehe Vorbemerkung). Die Landesregierung geht davon aus, dass die Region Hannover dieses Verfahren ordungsgemäß durchführen wird.

Derzeit wird durch die Region Hannover u. a. eine vertiefende Erfassung der Störungen, potenziellen Störreize und Fluchtdistanzen erstellt. In diesem Zuge erfolgte am 10. Juli 2013 seitens der Region Hannover, zusammen mit dem Ortsrat von Steinhude sowie Mitgliedern der Initiative „Pro Steinhuder Meer“ eine probeweise Abgrenzung (Austonnung) der durch die Region Hannover derzeit geplanten neuen Naturschutzgebietsabgrenzung auf dem Steinhuder Meer (vgl. HAZ vom 11. Juli 2013, S. 12). Nach Beendigung der diesjährigen Segelsaison sollen die Erfahrungen der Segler mit der Probebetonnung, insbesondere während der Durchführung von Segelwettbewerben, seitens der Region Hannover ausgewertet werden. Ergebnisse dieser Untersuchung sollen in das weitere Verfahren einfließen und mit den Seglern erörtert werden.

Zu 3:

Der Segler-Verband Niedersachsen e.V. hat sich im Frühjahr 2013 mit einem Schreiben zum geplanten Naturschutzgebiet an die Niedersächsische Staatskanzlei gewand und dabei die mögliche Reduzierung der Wassersportfläche sowie die nach Auffassung des Verbandes bisher nicht erfolgte Abwägung zwischen den betroffenen Belangen bemängelt. Hierauf hat des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Schreiben vom 3. Mai 2013 u. a. mit Verweis auf den oben dargestellten Verfahrensstand sowie das noch anstehende Ausweisungsverfahren nebst Beteiligungen geantwortet.

Welche weiteren Adressaten bereits im Vorfeld zum o. g. formalisierten Ausweisungsverfahren in welcher Form Anregungen und Bedenken gegenüber der Region Hannover vorgebracht haben, ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen.

Bedenken und Anregungen äußernder Adressat

Form

vorgebrachte Bedenken

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)

-Regionaldirektion Hannover-

Hannover

Brief

1. Polder Mardorfer Feld

2. Entschlammung Steinhuder Meer

3. meerseitige NSG-Ausweitung

4. Erreichbarkeit von Ufer und Stegen im Bereich Ostenmeer/Flügelhorst

5. Betrieb öffentlicher Stege

6. Betretungs- und Befahrensrecht

7. Jagd

Realverband Neustadt a.Rbge.

Neustadt

Brief

meerseitige NSG-Ausweitung

Privatperson

Wunstorf

Brief

1. Erreichbarkeit von Ufer und Stegen im Bereich Ostenmeer/Flügelhorst und Großenheidorner Strand

2. Flachwasserzone Ostufer ist bereits geschützt. Ausweitung der Schutzzone überflüssig.

3. Landwirtschaft

4. Entschlammung Steinhuder Meer

Privatperson

Bad Oeynhausen

Brief

1. meerseitige NSG-Ausweitung

2. Torfabbau darf nicht eingeschränkt werden

3. Wassersportler

4. Erhaltung ungestörter Uferbereiche

Jagdgenossenschaft Neustadt a.Rbge.

Neustadt

Brief

1. Moorflächen

2. Jagd

3. Landwirtschaft

Ortsrat Steinhude

Brief

1. Uneingeschränkter Zugang zu Fuß- und Radwanderwegen, Rast- und Beobachtungsplätzen.

2. Weiterhin Zufahrten zu den Steganlagen Ostenmeer, Flügelhorst und Großenheidorner Strand

3. meerseitige NSG-Ausweitung

4. Entschlammung Steinhuder Meer

5. Landwirtschaft

6. Betroffenheit privater Eigentümer

Ortsbürgermeister Mardorf

Brief

1. Schließung der Wege im neuen NSG (insbesondere für den Radtourismus)

2. Wassersport

3. Tourismus

4. Polder Mardorfer Feld

Privatperson

Brief

Betroffenheit privaten Eigentums

Initiative Pro Steinhuder Meer

Positions-papier

1. meerseitige NSG-Ausweitung

2. Segelsport

Wettfahrtvereinigung Steinhuder Meer e.V., Garbsen

e-mail

Segelsport

Privatperson

Wunstorf

Brief

1. meerseitige NSG-Ausweitung

2. Landwirtschaft

Segel-Klub-Minden e.V.

Neustadt

Brief

1. meerseitige NSG-Ausweitung

2. Entschlammung Steinhuder Meer

3. Wassersportler

Steinhuder Meer Tourismus GmbH

Wunstorf-Steinhude

Brief

1. meerseitige NSG-Ausweitung

2. Tourismus

3. Entschlammung Steinhuder Meer

4. Landwirtschaft

5. Torfabbau

6. angrenzende Anwohner

Steinhuder Motorboot-Betriebs GmbH

e-mail

Entschlammung Steinhuder Meer

Landes-SportBund Niedersachsen e.V.

Hannover

Brief

1. meerseitige NSG-Ausweitung

2. Wassersport

Privatperson

Neustadt

Brief

1. Betroffenheit privaten Eigentums

2. Jagd

Privatperson

Telefon-

gespräch

Betroffenheit privaten Eigentums

Segler-Verein Großenheidorn e.V.

Telefon-

gespräch

1. Unterhaltung von Stegen und Vereinsgebäuden

2. Segelsport





Betroffene Nutzergruppen sowie Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, Anregungen und Kritik zum geplanten Schutzgebiet im Zuge des noch anstehenden o. g. Beteiligungsverfahrens einzubringen. Dieses wird nach Auskunft der Region Hannover frühestens im ersten Quartal 2014 eingeleitet werden.


Teil 2:

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner ( (FDP) hatten gefragt:

Die Region Hannover beabsichtigt, die drei vorhandenen Naturschutzgebiete „Ostufer Steinhuder Meer“, „Wulveskuhlen“ und „Wunstorfer Moor“ (zusammen rund 970 ha) zusammenzufassen und auf der Land- und Seeseite auszuweiten. So soll am Ostufer des Steinhuder Meeres seeseitig ein Streifen von etwa 300 m Breite erstmalig in das neue Naturschutzgebiet aufgenommen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche naturschutzfachlichen Ziele werden mit der Schutzgebietsausweisung verfolgt?

2. Sind die Grenzen des neuen geplanten Schutzgebietes deckungsgleich mit denen der gemeldeten Natura-2000-Flächen, zu deren Umsetzung das Schutzgebiet dient?

3. Wenn nein, wie rechtfertigt sich diese Abweichung naturschutzfachlich und rechtlich?

Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortet die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

In einem großstadtnahen Naturraum wie dem Steinhuder Meer treffen viele Nutzungsinteressen aufeinander, die miteinander in Einklang zu bringen sind. Ein offener fairer Dialog unter den Beteiligten und der Wille zu tragfähigen Lösungen zu kommen, sind die Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Handeln.

Die Wasserfläche des Steinhuder Meeres ist nahezu vollständig europäisches Vogelschutz- und FFH-Gebiet (sowie Brut- und Rastgebiet von internationaler Bedeutung gemäß der Ramsar Konvention). Mit der Aufnahme des Steinhuder Meeres in das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ist das Land Niedersachsen verpflichtet, dieses zu sichern, so dass ein günstiger Erhaltungszustand u. a. für die wertgebenden Vogelarten gewährleistet wird. Gerade mit Blick auf das Steinhuder Meer wurde der europäischen Kommission im Zuge eines (inzwischen eingestellten) EU-Beschwerdeverfahrens im Jahr 2011 mitgeteilt, dass die bestehenden Schutzgebietsverordnungen hinsichtlich der Umsetzung der Natura 2000-Belange überprüft und angepasst werden.

Die Ausweisung eines Schutzgebietes setzt eine naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit sowie eine Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Flächen voraus. Dieses ist durch die untere Naturschutzbehörde – hier die Region Hannover – zu prüfen. Die Ausweisung eines Schutzgebietes erfolgt gemäß den entsprechenden naturschutzrechtlichen Regelungen in einem formalisierten Verfahren (§ 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)), dass nach seiner Einleitung u. a. eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange vorsieht. Dies geschieht, um die unterschiedlichen Belange bei der Erarbeitung der Schutzgebietsverordnung so weit wie möglich einfließen zu lassen. Das naturschutzrechtlich vorgesehene, o. g. formalisierte Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes ist bislang durch die Region Hannover noch nicht eingeleitet worden und wird frühestens im ersten Quartal 2014 eingeleitet werden. Momentan liegt eine Informationsdrucksache der Region vor, die über die Absicht, ein Verfahren einzuleiten, informiert. Aus Sicht der Region Hannover erforderliche, inhaltliche Vorgaben werden derzeit erarbeitet und sollen anschließend im Zuge des oben angesprochenen Verfahrens mit den unterschiedlichen Betroffenen erörtert werden. Der bisher seitens der Region entwickelte Entwurf zur Abgrenzung des geplanten Schutzgebietes geht über die bestehenden Natura 2000-Gebiete hinaus.

Derzeit sind 7,8 % der Wasserfläche des Steinhuder Meeres als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch die in Rede stehende Neuausweisung würde die Naturschutzgebietsfläche des Steinhuder Meeres um 59,6 ha erweitert werden. Dies wären zusätzlich 2,2 % der 2.770 ha großen Wasserfläche. Nach dem derzeitigen Planungsstand wären somit insgesamt 10 % der Wasserfläche Naturschutzgebiet, Die übrigen 90% stünden der Erholungsnutzung zur Verfügung. Die Nutzbarkeit des Steinhuder Meeres wurde in den letzten Jahren stetig ausgeweitet. So wurde der Zeitraum des Winterfahrverbotes verkürzt; Regelungen zum Nachtfahrverbot und zur Kaderschulung wurden gelockert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Das geplante Naturschutzgebiet besteht im Wesentlichen aus dem weiträumigen Hochmoor „Totes Moor“, der südlich anschließenden Niedermoorniederung der Großenheidorner Wiesen sowie dem östlichen Verlandungsbereich des Steinhuder Meeres.

Das Tote Moor ist mit ca. 2.300 ha das größte zusammenhängende Hochmoor der Region Hannover. Das Hochmoor ist durch ehemalige und noch vorhandene Torfabbauflächen stark überprägt. Die bereits vor Jahrzehnten aufgelassenen bäuerlichen Handtorfstiche und industriellen Torfabbauflächen entwickeln sich je nach Wiedervernässung zu Moordegenerationsstadien oder in Richtung naturnaher, teilweise wieder wachsender Hochmoorflächen. Die noch verbliebenen industriellen Torfabbauflächen werden nach Beendigung des zulässigen Bodenabbaues mit dem Ziel der Hochmoorregeneration hergerichtet. Zwischen den Hochmoordegenerationsstadien, wiedervernässtem und regenerierendem Hochmoor, blieben wenige naturnahe Flächen erhalten. Die Hochmoorfläche wird durch Moorwälder, einige Sanddurchragungen und Moorgewässer gegliedert. Vor allem die Randbereiche des Hochmoores sind durch teilweise gut entwickelte Moorwälder geprägt.

Im Westen, Norden und Osten geht das Hochmoor in die Sandgeest über. Die überwiegend trockenen Standorte bieten durch eine hohe Vielfalt verschiedener Lebensräume wie Sand- und Moorheide, Moordegenerationsstadien, Moor-, Kiefern- und Laubholz-Mischwald, Moorrandgewässer, Sümpfe sowie landwirtschaftliche Nutzflächen zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.

Südwestlich des Toten Moores erstreckt sich die weitgehend offene Grünlandniederung der Großenheidorner Wiesen. Hier kommt artenreiches Feucht- und Nassgrünland sowie mesophiles Grünland vor. Zudem ist hier eine Vielzahl gefährdeter Vogel- und Heuschreckenarten vorzufinden.

Der Verlandungsbereich des Steinhuder Meeres ist durch die offene Wasserfläche, sandige Flachwasserzonen und den Übergang in ausgedehnte Schilfflächen gegliedert. In den ausgedehnten Röhrichten brüten viele gefährdete Vogelarten. Bei sinkenden Wasserständen fallen die flachen Sandbänke trocken und werden von zahlreichen Gastvögeln aufgesucht.

Inwieweit eine Schutzwürdigkeit sowie eine Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Flächen gegeben ist und wie eine Schutz in der Schutzbebietsverordnung inhaltlich umgesetzt werden soll, wird durch die untere Naturschutzbehörde – hier die Region Hannover – im Zuge des o. g. Verfahrens zu prüfen sein. Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen zum Stand des Verfahrens wird verwiesen.

Die oben dargestellte Abfolge und der Zusammenhang von verschiedenen Lebensräumen sind in ihrer Gesamtheit von besonderer Bedeutung.

Das in Rede stehende Schutzgebiet dient zudem der EU-rechtlich geforderten Sicherung des FFH- und EU-Vogelschutzgebietes Steinhuder Meer.

Zu 2:

Nein. Der derzeit in der Informationsdrucksache (Nr. 0394(III) IDs) der Region dargestellte Entwurf einer möglichen Abgrenzung des geplanten Schutzgebietes geht über die Natura 2000-Gebietskulisse hinaus.

Zu 3:

Die Ausweisung eines Schutzgebietes setzt eine naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit sowie eine Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Flächen voraus. Dieses ist durch die untere Naturschutzbehörde – hier die Region Hannover – zu prüfen. Die hier in Rede stehenden Flächen sind im Landschaftsrahmenplan 1989 als naturschutzwürdig gekennzeichnet. Derzeit werden durch die Region Hannover ergänzende Untersuchungen durchgeführt. Fachliche und rechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Schutzgebietes sind insoweit im weiteren Verfahren zu erörtern. Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen zum Stand des Verfahrens wird verwiesen.

Teil 3:

Die Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP) hatten gefragt:

Die Region Hannover beabsichtigt, die drei vorhandenen Naturschutzgebiete „Ostufer Steinhuder Meer“, „Wulveskuhlen“ und „Wunstorfer Moor“ (zusammen rund 970 ha) zusammenzufassen und auf der Land- und Seeseite auszuweiten. So soll am Ostufer des Steinhuder Meeres seeseitig ein Streifen von etwa 300 m Breite erstmalig in das neue Naturschutzgebiet aufgenommen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Beeinträchtigungen haben die Nutzer des Steinhuder Meeres aufgrund der Schutzgebietsausweisung zu erwarten?

2. Inwieweit und in welcher Form werden etwaige Beeinträchtigungen für die Nutzer kompensiert?

3. Wie beurteilen die betroffenen Kommunen die geplante Schutzgebietsausweisung?

Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

In einem großstadtnahen Naturraum wie dem Steinhuder Meer treffen viele Nutzungsinteressen aufeinander, die miteinander in Einklang zu bringen sind. Ein offener fairer Dialog unter den Beteiligten und der Wille zu tragfähigen Lösungen zu kommen, sind die Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Handeln.

Die Wasserfläche des Steinhuder Meeres ist nahezu vollständig europäisches Vogelschutz- und FFH-Gebiet (sowie Brut- und Rastgebiet von internationaler Bedeutung gemäß der Ramsar Konvention). Mit der Aufnahme des Steinhuder Meeres in das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ist das Land Niedersachsen verpflichtet, dieses zu sichern, so dass ein günstiger Erhaltungszustand u. a. für die wertgebenden Vogelarten gewährleistet wird. Gerade mit Blick auf das Steinhuder Meer wurde der europäischen Kommission im Zuge eines (inzwischen eingestellten) EU-Beschwerdeverfahrens im Jahr 2011 mitgeteilt, dass die bestehenden Schutzgebietsverordnungen hinsichtlich der Umsetzung der Natura 2000-Belange überprüft und angepasst werden.

Die Ausweisung eines Schutzgebietes setzt eine naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit sowie eine Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Flächen voraus. Dieses ist durch die untere Naturschutzbehörde – hier die Region Hannover – zu prüfen. Die Ausweisung eines Schutzgebietes erfolgt gemäß den entsprechenden naturschutzrechtlichen Regelungen in einem formalisierten Verfahren (§ 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)), dass nach seiner Einleitung u. a. eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange vorsieht. Dies geschieht, um die unterschiedlichen Belange bei der Erarbeitung der Schutzgebietsverordnung so weit wie möglich einfließen zu lassen. Das naturschutzrechtlich vorgesehene, o. g. formalisierte Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes ist bislang durch die Region Hannover noch nicht eingeleitet worden und wird frühestens im ersten Quartal 2014 eingeleitet werden. Momentan liegt eine Informationsdrucksache der Region vor, die über die Absicht, ein Verfahren einzuleiten, informiert. Aus Sicht der Region Hannover erforderliche, inhaltliche Vorgaben werden derzeit erarbeitet und sollen anschließend im Zuge des oben angesprochenen Verfahrens mit den unterschiedlichen Betroffenen erörtert werden. Der bisher seitens der Region entwickelte Entwurf zur Abgrenzung des geplanten Schutzgebietes geht über die bestehenden Natura 2000-Gebiete hinaus.

Derzeit sind 7,8 % der Wasserfläche des Steinhuder Meeres als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch die in Rede stehende Neuausweisung würde die Naturschutzgebietsfläche des Steinhuder Meeres um 59,6 ha erweitert werden. Dies wären zusätzlich 2,2 % der 2.770 ha großen Wasserfläche. Nach dem derzeitigen Planungsstand wären somit insgesamt 10 % der Wasserfläche Naturschutzgebiet, Die übrigen 90% stünden der Erholungsnutzung zur Verfügung. Die Nutzbarkeit des Steinhuder Meeres wurde in den letzten Jahren stetig ausgeweitet. So wurde der Zeitraum des Winterfahrverbotes verkürzt; Regelungen zum Nachtfahrverbot und zur Kaderschulung wurden gelockert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Inwieweit eine zukünftige, rechtskäftige Schutzgebietsverordnung Auswirkungen auf die Nutzer des Steinuder Meeres (hier: den Wassersport, die Fischerei und den Tourismus) hat, kann mit Blick auf den derzeitigen Verfahrensstand nicht beurteilt werden (siehe auch weiter Ausführungen in den Vorbemerkungen).

Die Auswirkungen auf die angesprochenen Nutzungen stellen sich gemäß dem derzeitigen Diskussions- und Untersuchungsstand nach Auskunft der Region Hannover wie folgt dar:

Der bestehende fischereiliche Pachtvertrag wäre durch das geplante Naturschutzgebiet nicht betroffen.

Die bestehenden Wassersportflächen wären durch das geplante Naturschutzgebiet nicht betroffen.

Die besegelbare Fläche des Steinhuder Meeres würde um ca. 2 % reduziert. Damit wären 90 % der Wasserfläche weiterhin besegelbar.

Zu 2:

Finanzielle Kompensationsansprüche sind abhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung einer rechtskräftigen Schutzgebietsverordnung. Mit Verweis auf den derzeitigen Verfahrensstand (siehe Vorbemerkungen) sind hierzu derzeit keine Angaben möglich.

Zu 3:

Die Städte Wunstorf und Neustadt am Rübenberg haben sich im Vorfeld zum formalisierten Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes bisher nicht offiziell gegenüber der Region Hannover – als Trägerin des Schutzgebietsverfahrens - geäußert. Gleichwohl ist den Städten das Verfahren bekannt.

Die betroffenen Kommunen haben als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Anregungen und Kritik zum geplanten Schutzgebiet im Zuge des noch anstehenden, naturschutzrechtlich vorgesehenen, o. g. formalisierte Verfahren einzubringen (§ 14 Abs. 1 NAGBNatSchG). Dieses Verfahren wird nach Auskunft der Region Hannover frühestens im ersten Quartal 2014 eingeleitet werden.

Teil 4:

Die Abgeordneten Hillgriet Eilers, Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP) hatten gefragt:

Die Region Hannover beabsichtigt, die drei vorhandenen Naturschutzgebiete „Ostufer Steinhuder Meer“, „Wulveskuhlen“ und „Wunstorfer Moor“ (zusammen rund 970 ha) zusammenzufassen und auf der Land- und Seeseite auszuweiten. So soll am Ostufer des Steinhuder Meeres seeseitig ein Streifen von etwa 300 m Breite erstmalig in das neue Naturschutzgebiet aufgenommen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gibt es mildere Mittel als die Ausweisung eines Naturschutzgebietes, um die Schutzziele zu erreichen? Wenn ja, welche?

2. Gilt bei der Ausweisung der Grundsatz, dass der Schutz durch das mildeste mögliche Mittel erfolgen soll?

3. Wie sieht der konkrete Zeitplan für das Ausweisungsverfahren aus?

Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortet die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

In einem großstadtnahen Naturraum wie dem Steinhuder Meer treffen viele Nutzungsinteressen aufeinander, die miteinander in Einklang zu bringen sind. Ein offener fairer Dialog unter den Beteiligten und der Wille zu tragfähigen Lösungen zu kommen, sind die Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Handeln.

Die Wasserfläche des Steinhuder Meeres ist nahezu vollständig europäisches Vogelschutz- und FFH-Gebiet (sowie Brut- und Rastgebiet von internationaler Bedeutung gemäß der Ramsar Konvention). Mit der Aufnahme des Steinhuder Meeres in das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ist das Land Niedersachsen verpflichtet, dieses zu sichern, so dass ein günstiger Erhaltungszustand u. a. für die wertgebenden Vogelarten gewährleistet wird. Gerade mit Blick auf das Steinhuder Meer wurde der europäischen Kommission im Zuge eines (inzwischen eingestellten) EU-Beschwerdeverfahrens im Jahr 2011 mitgeteilt, dass die bestehenden Schutzgebietsverordnungen hinsichtlich der Umsetzung der Natura 2000-Belange überprüft und angepasst werden.

Die Ausweisung eines Schutzgebietes setzt eine naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit sowie eine Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Flächen voraus. Dieses ist durch die untere Naturschutzbehörde – hier die Region Hannover – zu prüfen. Die Ausweisung eines Schutzgebietes erfolgt gemäß den entsprechenden naturschutzrechtlichen Regelungen in einem formalisierten Verfahren (§ 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)), dass nach seiner Einleitung u. a. eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange vorsieht. Dies geschieht, um die unterschiedlichen Belange bei der Erarbeitung der Schutzgebietsverordnung so weit wie möglich einfließen zu lassen. Das naturschutzrechtlich vorgesehene, o. g. formalisierte Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes ist bislang durch die Region Hannover noch nicht eingeleitet worden und wird frühestens im ersten Quartal 2014 eingeleitet werden. Momentan liegt eine Informationsdrucksache der Region vor, die über die Absicht, ein Verfahren einzuleiten, informiert. Aus Sicht der Region Hannover erforderliche, inhaltliche Vorgaben werden derzeit erarbeitet und sollen anschließend im Zuge des oben angesprochenen Verfahrens mit den unterschiedlichen Betroffenen erörtert werden. Der bisher seitens der Region entwickelte Entwurf zur Abgrenzung des geplanten Schutzgebietes geht über die bestehenden Natura 2000-Gebiete hinaus.

Derzeit sind 7,8 % der Wasserfläche des Steinhuder Meeres als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch die in Rede stehende Neuausweisung würde die Naturschutzgebietsfläche des Steinhuder Meeres um 59,6 ha erweitert werden. Dies wären zusätzlich 2,2 % der 2.770 ha großen Wasserfläche. Nach dem derzeitigen Planungsstand wären somit insgesamt 10 % der Wasserfläche Naturschutzgebiet, Die übrigen 90% stünden der Erholungsnutzung zur Verfügung. Die Nutzbarkeit des Steinhuder Meeres wurde in den letzten Jahren stetig ausgeweitet. So wurde der Zeitraum des Winterfahrverbotes verkürzt; Regelungen zum Nachtfahrverbot und zur Kaderschulung wurden gelockert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Ausweisung eines Schutzgebietes setzt eine naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit sowie eine Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Flächen voraus. Dabei ist – im Zuge des für jedes Verwaltungshandeln geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – auch zu prüfen, ob der Schutzzweck unter Berücksichtigung von Schutzwürdig- und -bedürftigkeit durch mildere Mittel zu erreichen ist. Dieses ist durch die untere Naturschutzbehörde – hier die Region Hannover – zu prüfen. Die Ausweisung eines Schutzgebietes erfolgt gemäß den entsprechenden naturschutzrechtlichen Regelungen in einem formalisierten Verfahren (§ 22 BNatSchG i.V. mit § 14 NAGBNatSchG), dass nach seiner Einleitung u. a. eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange vorsieht. Bezüglich des Verfahrensstandes wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2:

Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3:

Das naturschutzrechtlich vorgesehene, o. g. formalisierte Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes ist bislang durch die Region Hannover noch nicht eingeleitet worden und wird frühestens im ersten Quartal 2014 eingeleitet werden. Eine konkrete Zeitplanung liegt nach Auskunft der Region Hannover bisher nicht vor.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2013

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