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Meldepflichtiges Ereignis in Grohnde

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Am 04.03.2017 kam es zur Anforderung eines Notstromdiesels durch den Reaktorschutz. Zu dem Zeitpunkt war die Anlage bereits wegen der jährlichen Revision abgeschaltet. Das Ereignis hatte keine weiteren Auswirkungen. Die Anforderung einer Sicherheitsteileinrichtung durch das Reaktorschutzsystem ist nach dem Kriterium N 2.5.7 (Normal) meldepflichtig. Das Ereignis wurde gemäß der internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2017

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