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Umweltminister Stefan Wenzel: Ergebnis der Bund-Länder-Kommission ist „großer Erfolg für den Neubeginn für die Suche nach Atommülllager“ – Vorfestlegung der Atomindustrie auf Gorleben ist vom Tisch

Pressemitteilung Nr. 143/2016


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat den Abschluss der Beratungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe in Berlin als „großen Erfolg für den Neubeginn bei der Suche nach einem Atommülllager in Deutschland“ bezeichnet. „Die Kommission hat trotz einer sehr kontroversen Interessenlage der unterschiedlichen Beteiligten insgesamt sehr konstruktiv gearbeitet. Mehr als zwei Jahre harter Arbeit haben sich gelohnt. Der Weg ist frei für einen Neubeginn“, sagte der Minister am Dienstag (heute) vor der Presse in Hannover.
Die jahrzehntelange Vorfestlegung der Atomindustrie auf den Endlagerstandort Gorleben sei mit den Vereinbarungen im Abschlussbericht der Kommission vom Tisch, sagte Wenzel.

Als Kriterien für die neue Suche nach einem Atommülllager „mit der bestmöglichen Sicherheit“ hat sich die Kommission im Abschlussbericht einvernehmlich unter anderem auf folgende Punkte verständigt:


  • Deckgebirge: Zum Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wird als Abwägungskriterium gefordert, dass eine möglichst mächtige und vollständige Überdeckung mit grundwasserhemmenden Gesteinen im Deckgebirge vorliegt.

  • Grenztemperatur: Zur Vermeidung von Wärmeausdehnung mit Rissbildung wird aus Vorsorgegründen und zur Ermöglichung einer potenziellen Rückholung oder Bergung eine Grenztemperatur von einheitlich 100 Grad Celsius für die Einlagerung in Tongestein, Salzgestein oder Kristallin (Granit) festgelegt.

  • Kristallin: Der Ausschluss von Kristallin wird aufgehoben. Der Nachweis der Sicherheit kann auch über ein Zusammenwirken des Wirtsgesteins mit geotechnischen oder technischen Barrieren erfolgen.

  • Fehlerkorrektur und Sicherheitsanforderungen: Empfohlen wird eine Tiefenlagerung nach Abkühlung der Abfälle. Im Unterschied zu früher soll eine Fehlerkorrektur durch Rückholung oder Bergung möglich sein. Die Sicherheitsanforderungen müssen überarbeitet werden.

  • Rechtsschutz: Der Rechtsschutz in § 17 Standortauswahlgesetz wird auf Grundeigentümer erweitert. Vor der untertätigen Erkundung kann vor einem Gericht die korrekte Anwendung der gesetzlichen Grundlagen überprüft werden.

    „Die besondere Bedeutung der Arbeit der Kommission liegt sowohl in den konkreten Ergebnissen der Kommission als auch im gesamten Prozess“, sagte Wenzel. „Erstmals wurden wesentliche Aspekte und Details einer Aufgabenstellung von nationaler Tragweite nicht hinter verschlossenen Türen von Industrie und Gremien erörtert, sondern vor den Augen der Öffentlichkeit in einem intensiven Arbeitsprozess mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft.“ Diese Erfahrungen seien beispielgebend.
    Entscheidend sei nun, wie die inhaltlichen Ergebnisse der Kommission in die weiteren politischen Beratungen und Entscheidungen einfließen. Wenzel begrüßte, dass die Kommission ihre Arbeit als Begleitgruppe für den parlamentarischen Prozess und das Suchverfahren fortsetzen wird. „Damit werden wir auch für die Bürgerbeteiligung in dieser schwierigen gesellschaftlichen Herausforderung weitere Akzente setzen können.“



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erstellt am:
28.06.2016

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