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Umweltminister Wenzel: Pumpspeicherkraftwerke fördern - Bundesrat unterstützt Niedersachsens Forderung nach Stärkung der Rolle von Energiespeichern in der Energiewende

Der niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat den aktuellen Beschluss des Bundesrates zur vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Strom­marktdesigns begrüßt. Darin werde die Kritik Niedersachsens aufgegriffen, dass den Ener­giespeichern bislang nicht die notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden, sagte Wenzel am Montag (heute) in Hannover. "Wir müssen schnell erreichen, dass insbe­sondere Pumpspeicherkraftwerke als systemrelevant eingestuft und als Netzsicherungs­anlage genutzt werden. Nur so können wir deren Stilllegung verhindern und den Neubau endlich nach vorn bringen."

Mit großer Besorgnis hatte der Minister bereits im Spätsommer darauf hingewiesen, dass der Bau von Pumpspeicherkraftwerke auch in Niedersachsen von Investoren nicht weiter verfolgt werde, weil diese gegen die Konkurrenz des Billigstrom aus klimaschädlichen Braunkohle­kraftwerken nicht konkurrieren können.

Auch der Bundesrat hat nun in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern und hier insbe­sondere Pumpspeicherkraftwerken kontinuierlich verschlechtert haben. Daher wird von der Bundesregierung, erwartet, dass die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern überprüft werden, um mögliche Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb zu beseitigen. Im Rahmen des im Weißbuch Strommarkt vorgesehenen Zielmodells für staatlich veranlasste Preisbestandteile und Netzentgelte sollen deshalb auch angemessene Lösungen für Energiespeicher entwickelt werden.

Ein zentraler Baustein besteht darin, in den jeweiligen einschlägigen Gesetzen und Verord­nungen klarzustellen, dass Speicheranlagen keine „Letztverbraucher“ sind und demzufolge von diesen auch keine Netzentgelte, Umlagen, Abgaben sowie Stromsteuer für die Ent­nahme und zeitverzögerte Einspeisung von Strom aus beziehungsweise in ein Stromnetz abzuführen sind.

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erstellt am:
21.12.2015

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