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Umweltministerium beginnt Vorbereitungen für die Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Pressemitteilung Nr. 45/2015

Im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums haben in der "Zentralen Unterstützungsstelle „Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe" (ZUS LLG) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim die Vorbereitungen einer landesweiten Lärmkartierung begonnen. Das Ziel ist es, einen effektiven und dauerhaften Lärmschutz für die Bevölkerung zu schaffen.

Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie die durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt wurde, müssen bis Juni 2017 für ganz Niedersachsen strategische Lärmkarten erarbeitet werden. Für Hauptverkehrsstraßen wird diese Lärmkartierung durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim durchgeführt. Die jetzt anlaufende Kartierung ist die dritte Stufe der EU-Richtlinie.

Eine umfassende und detaillierte Kartierung Niedersachsens gelingt vor allem durch die freiwillige Mitarbeit der Kommunen. Für diesen Zweck wurde eigens eine Internet-Anwendung mit dem Namen „GlobalNetFX-Lärm“ entwickelt. Diese erlaubt es Städten und Gemeinden, die vorgegebenen Daten des Straßenverkehrs zu ändern oder zu ergänzen. Die so erfassten Daten dienen als Grundlage für die kommunalen Lärmaktionspläne.

Die frühzeitige Einbindung der kommunalen Stellen - auch schon bei der Datengewinnung - hat sich in der Vergangenheit bewährt: Zum einen steigt die Detailgenauigkeit der Kartierung. Zum anderen erhöht sich bei den Kommunen und der Bevölkerung die Akzeptanz der daraus resultierenden Maßnahmen für einen effektiven Lärmschutz.

Die Schulungen zur Web-Anwendung für die ca. 560 betroffenen niedersächsischen Kommunen haben in diesen Tagen begonnen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2015

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