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Vereinbarung zur Ablagerung von Hafenschlick bei der Tonne E3 zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der/des Abgeordneten

Das Hamburger Abendblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 26. April 2016 in dem Artikel „Hamburg darf Baggergut in der Nordsee ablagern“ Folgendes: „Schleswig-Holsteins Umweltministerium hat grünes Licht für die Ablagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Nordsee gegeben. Zielgebiet ist das Schlickfallgebiet bei Tonne E3, rund 25 km nordwestlich der Insel Scharhörn. (…) Die Hamburg Port Authority hatte Ende Februar beantragt, in den kommenden fünf Jahren bis zu 10 Millionen m3 Baggergut verbringen zu dürfen. Das entspricht fünf Millionen t Trockensubstanz. Das Sediment soll zu einem Drittel aus den Landeshafengewässern stammen, zu zwei Dritteln aus dem Elbestrom. Die Zulassungen gelten bis Ende 2021. Seit 2008 durfte Hamburg bereits bis zu 6,5 Millionen m3 Sediment zur Tonne E3 bringen. Da diese Obergrenze aber nahezu ausgeschöpft ist, wurde eine Anschlusslösung gesucht.“

Experten befürchten durch diese Einigung der rot-grünen Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg einen Eintrag von belastetem Hafenschlick in das Gebiet des Nationalparks Wattenmeer. Dadurch könnten sich nach deren Einschätzung massive negative Auswirkungen auf Fauna und Flora des Wattenmeeres und nachfolgend auf die Fischerei sowie den Tourismus ergeben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung hat gegenüber dem Niedersächsischen Landtag im Zuge der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Mitgliedern der Fraktion der FDP (Drs. 17/5254) „Hamburgs Rettungsanker Tonne „E3“: Beeinträchtigt die Verklappung von belastetem Baggergut aus dem Hamburger Hafen die Interessen von Niedersachsen?“ Stellung genommen. Dabei wurde u.a. darauf hingewiesen, dass die nunmehr von Land Schleswig-Holstein erteilte Genehmigung Ausfluss des sogenannten Tideelbedialogs war. Die Bewertungen in der Drs. 17/5451 insbesondere zu den Auswirkungen der Verklappung von Baggergut in Schleswig-Holstein südöstlich von Helgoland auf Niedersachsen sind nach Auffassung der Landesregierung nach wie vor zutreffend.

1. Hat sich die Niedersächsische Landesregierung mit den Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg in Verbindung gesetzt, um die Umsetzung dieser Vereinbarung zu verhindern?

Nein.

2. Wenn ja: wann und durch welche Maßnahmen?

Entfällt.

3. Wenn nein: warum nicht?

Die Landesregierung hat den Sachverhalt im Vorfeld der Genehmigung mit dem Land Schleswig-Holstein erörtert und ihre Vorstellungen, insbesondere zur künftigen Ausgestaltung der Umweltüberwachung im Gebiet der Verklappungsstelle und der niedersächsischen Küstengebiete, eingebracht. Diese wurden berücksichtigt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

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