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Antwort auf die mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung für ein Verbot von Mikroplastik?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten André Bock und Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Weser-Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 26. August 2015 in dem Artikel „Hannover enttäuscht über Brüsseler Entscheidung“, dass die EU-Kommission keinen Anlass für ein Mikroplastikverbot sehe. Dazu wird Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz wie folgt zitiert: „Für einen effektiven Schutz muss es europaweite Lösungen geben.“ Dort steht weiter: „Die Niedersächsische Landesregierung setze sich weiter dafür ein, dass die Verwendung ungebundener Mikroplasitkpartikel etwa in Scheuermilch, Zahnpasta und Peeling-Cremes verboten werde.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei einer Befassung mit Mikroplastik müssen zunächst die unterschiedlichen Quellen betrachtet werden: Da ist zunächst das primäre Mikroplastik, z.B. als Granulat in Kosmetik und Hygieneprodukten wie Peelings oder Zahnpasta. Daneben wird es aber auch in Wasch- und Reinigungsmitteln, Polituren und Reinigungsstrahlern genutzt.‘ Das primäre Mikroplastik gelangt zumeist über die Abwässer in die Umwelt. Mikroplastik ist aber auch in Form von Basispellets ein wesentlicher Grundstoff der kunststoffverarbeitenden Industrie, der aber in der Regel nicht in die Umwelt gelangt.

Eine weitere Quelle ist das sekundäre Mikroplastik. Hier zerfallen große Kunststoffprodukte (Makroplastik) durch unterschiedliche Fragmentierungsprozesse in immer kleinere Fragmente, was sich in einer kontinuierlichen Zunahme von Mikroplastik niederschlägt. Somit wird jeglicher Plastikmüll mit der Zeit zu Mikroplastik.

Weil die vorliegende Anfrage eine Äußerung der Landesregierung zur Verwendung von ungebundenen Mikroplastikpartikeln in Kosmetikprodukten zitiert, werden die Fragen insbesondere hinsichtlich dieser Nutzung beantworten.

1. Wie genau setzt sich die Landesregierung für ein Verbot von Mikroplastik ein?

Die Küstenländer einschließlich Niedersachsen haben im Rahmen der Umsetzung der Meerestrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ein Maßnahmenprogramm aufgestellt, dessen Entwurf sich zurzeit bis Ende September 2015 in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindet. Die im Maßnahmenprogramm enthaltenen Maßnahmen werden im weiteren Verfahren bis Ende 2016 im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts des Bundes und der Küstenländer sowie unter Einbeziehung internationaler Abkommen zu vollzugsfähigen Maßnahmen konkretisiert.

Eine dieser Maßnahmen ist die Vermeidung des Einsatzes von primären Mikroplastikpartikeln und betrifft in Produkten und Anwendungen eingesetzte primäre Mikroplastikpartikel, wie sie z. B. in kosmetischen Mitteln und Strahlmitteln zur Reinigung sowie zum Entgraten vorkommen. Die Maßnahme zielt auf die Vermeidung des Eintrags von primären Mikroplastikpartikeln in die Umwelt durch Auflagen bei der Anwendung, Prüfung von Verboten in umweltoffenen Anwendungen sowie Etablierung von Alternativprodukten. Durch Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten über die Umweltwirkungen von Kunststoffpartikeln in Produkten für den privaten Endverbraucher soll die Verwendung umweltfreundlicher Alternativen, die kein Mikroplastik enthalten, gefördert werden. Daher ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit bis in die Schulen ein wichtiges Kommunikationsinstrument.

2. Wie steht die Landesregierung zu einer Forderung nach einer Bundesratsinitiative für ein Verbot von Mikroplastik?

Neben den in der Antwort zu 1. genannten Aktivitäten hat sich die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf der 84. Umweltministerkonferenz am 22.05.2015 im Kloster Banz unter anderem folgende Beschlüsse zum Thema Mikroplastik gefasst:

  • Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen den Dialog des BMUB mit der Kosmetikindustrie zum schnellstmöglichen, freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten und bitten den Bund, den Dialog fortzusetzen, um den Komplettausstieg aus der Verwendung von Microbeads zu beschleunigen.

  • Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, hinsichtlich produktbezogener Regelungen als weitergehendere Maßnahmen zur Vermeidung des Einsatzes von Mikroplastik - sofern nicht zeitnah ein freiwilliger Ausstieg der Industrie erfolgt - sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Verwendung ungebundener Mikroplastikpartikel zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Kosmetika und Körperpflegemitteln verboten wird.

    Weitere Initiativen sollten aus Sicht der Landesregierung erst in Kenntnis der endgültigen Fassung des unter 1) genannten Maßnahmenprogramms zur MSRL gestartet werden, falls dann noch Ergänzungen in anderen Regelungsbereichen verbleiben.

    Im Übrigen verweise ich auf eine Anfrage des MdEP McAllister an die EU-Kommission zur Mikroplastikbelastung im Meer. Die Antwort der Kommission vom 12.08.2015 zeigt, dass sie sich mit diesem Thema auseinandersetzt, aber über mögliche Maßnahmen noch nicht entschieden hat:

    „Der Kommission sind die Gefahren bekannt, denen die Artenvielfalt der Meere, die Umwelt und unter Umständen die menschliche Gesundheit durch die Verbreitung von Kunststoff-Mikropartikeln und deren steigende Präsenz in den Meeren ausgesetzt sind.

    Für mit Wasser abspülbare Kosmetikprodukte, beispielsweise Haarwaschmittel und Duschgel, die Kunststoff-Mikropartikel enthalten, wird das EU-Umweltzeichen nicht vergeben.

    Die Kommission prüft derzeit die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen zur Einschränkung der Verwendung von Kunststoff-Mikropartikeln in Kosmetika sowie weiterer möglicher Schritte zur Lösung dieses Problems. Anhand der Ergebnisse dieser Prüfung wird die Kommission über eventuelle künftige Maßnahmen entscheiden.“

3. In welchem Umfang könnte ein landes- bzw. bundesweites Verbot den Eintrag von Mikroplastik in die Gewässer verringern?

Die exakte Bestimmung von Mikroplastik ist technisch sehr aufwändig und es gibt bis heute nur wenige Untersuchungen und noch keine etablierte Standardmethode zum Nachweis von Mikroplastik. Es gibt keine hinreichende Kenntnis von Transportpfaden und Senken, zur Bilanzierung von Mengen (Massenangeben), auch gestaltet sich die Trennung nach primärem und sekundärem Mikroplastik als sehr schwierig. Eine quantitative Beantwortung dieser Frage ist deshalb leider noch nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund hat die Umweltministerkonferenz am 22.05.2015 festgestellt, dass die Datenlage insbesondere zu Wirkungen von Mikroplastik in Organismen und Ökosystemen sowie zu Ursachen und Pfaden des Eintrags und zu Mengenanteilen weiter verbessert werden muss. Es wurde von der Umweltministerkonferenz nachdrücklich unterstützt, dass verschiedene Forschungseinrichtungen vermehrt einschlägige Untersuchungsverfahren entwickeln sowie Erkenntnisse zu den genannten Fragestellungen erarbeiten. Deshalb begrüßt die Niedersächsische Landesregierung den Projektantrag zu Vorkommen und Auswirkungen von Mikroplastik im niedersächsischen Küstenmeer, der unter Federführung der Uni Oldenburg beim MWK eingereicht worden ist. Insbesondere der integrative Ansatz von der Quelle bis zur Senke und der Vergleich verschiedener Analyse-Methoden erscheinen erfolgversprechend.

Die vorliegenden Erkenntnisse reichen allerdings aus, um bereits jetzt entsprechend dem Vorsorgeprinzip eine Verhinderung des Eintrags von Mikroplastikpartikeln in Gewässer aktiv anzustreben. Auch dies ist übrigens ein Beschluss der Umweltministerkonferenz.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015

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