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Kooperationsprogramm Naturschutz, Teilbereich Dauergrünland

Bunte Wiese

Die für Niedersachsen charakteristischen Grünlandtypen mit ihren Pflanzengesellschaften und Tierarten sind in den letzten Jahrzehnten infolge der Nutzungsintensivierung der Landwirtschaft sowohl im Flächenumfang als auch in der naturschutzfachlichen Qualität (z.B. Artenzahlen) zurückgegangen.

Ziel des Kooperationsprogramms Naturschutz ist es, den Lebensraum Dauergrünland mit den daran gebundenen Pflanzen und Tierarten langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Es ist keine Festlegung auf nur eine ganz bestimmte Art von Grünland erfolgt und somit die Förderung von Grünlandflächen verschiedenster Arten möglich. Im Sinne der förderrechtlichen Definition müssen die Flächen von Gräsern oder anderen Grünfutterpflanzen dominiert werden. U.a. stellen Borstgrasrasen, Kalkmagerrasen, Feucht- und Nasswiesen (seggen-, binsen- oder hochstaudenreich) aber auch neues Grünland grundsätzlich solche Grünlandnutzungen dar und genügen in der Regel ebenfalls dieser Definition von Dauergrünland.

Die Förderung des Dauergrünlandes ist in Niedersachsen sehr eng mit dem NAU/BAU-Programm des ML verbunden [Link ML]. Der Teilbereich wird als aufbauende bzw. ergänzende Förderung angeboten. Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht diese beiden modularen Baukastensysteme.

Baukastensystem Nau/Bau-KoopNat
Der Teilbereich Dauergrünland teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "ergebnisorientierte Honorierung" (FM-Nr. 411) und den Unterteilbereich "handlungsorientierte Honorierung" (FM-Nr. 412).

Unterteilbereich "ergebnisorientierte Honorierung" (FM-Nr. 411) (Flyer)

Grünland

Grünland

Gefördert wird im Rahmen einer fünfjährigen Vereinbarung die Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation auf bestimmten Einzelflächen des Betriebes in Form einer ergebnisorientierten Honorierung zum Zwecke einer Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns. Hierzu muss der Bewirtschafter jährlich neben der vorgeschriebenen landwirtschaftlichen Nutzung das Vorkommen von insgesamt sechs Pflanzenkennarten aus der in der Richtlinie genannten Kennartenliste nachweisen.

Die im Pflanzenkatalog enthaltenen Kennarten sind Stellvertreter (Bioindikatoren) für artenreiche seltenere Bestände auf den unterschiedlichen Standorten in Niedersachsen. Bestimmte Bewirtschaftungsbedingungen sind nicht festgelegt. Voraussetzung für die Förderung ist auch die Basis-Förderung des ML durch die Maßnahme NAU/BAU B2 (Niedersächsisches und Bremer Agrar-Umweltprogramm).

Gefördert werden können Dauergrünlandflächen innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse. Gegenwärtig wird in folgenden Gebieten der Abschluss von Vereinbarungen angeboten:

Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.

Nähere Informationen über die im Pflanzenkatalog enthaltenen Kennarten/Kennartengruppen sind in einer Bestimmungshilfe des NLWKN enthalten. Hier wird jede Pflanze mit einer Zeichnung, in der die Hauptmerkmale der Pflanze abgebildet sind, vorgestellt. Sofern erforderlich wird dabei gezielt auf Verwechslungsmöglichkeiten zu anderen im Dauergrünland vorkommenden "Nicht-Kennarten" hingewiesen.
Zusätzlich werden die Pflanzen in einem kurzen Text beschrieben. Neben Angaben zur Gestalt und Farbe der Pflanzen sowie einer Maßstabsleiste werden ihre Blütezeitpunkte und ihre typischen Wuchsorte beschrieben. Den Erläuterungen sind darüber hinaus Mahd- und Weideverträglichkeiten der Arten sowie Angaben zum Futterwert zu entnehmen. Die Beschreibungen werden durch die volkstümlichen Namen der Pflanzen sowie andere wissenswerte Aspekte ergänzt.
Im Anschluss an die Vorstellung der 31 Kennarten und Kennartengruppen befinden sich erläuternde Zeichnungen der verwendeten botanischen Fachbegriffe.
Diese Bestimmungshilfe können Sie beim NLWKN-Webshop bestellen.

Weitere Fragen zur Teilnahme an der Fördermaßnahme und zu den Förderhöhen entnehmen Sie bitte der zum Download beigefügten Kurzbeschreibung oder wenden Sie sich an die für Sie zuständige Untere Naturschutzbehörde [UNB ] bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Nach Nr. 4.2 des Abschnitts I der Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz sind über die auf den vereinbarten Flächen durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei ständig aktuelle Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt etc. zu führen. Das Schlagkartei-Muster für die FM-Nr. 411 sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Schlagkarteiführung finden Sie nebenstehend als Download.

Unterteilbereich "handlungsorientierte Honorierung" (FM-Nr. 412) (Flyer)

Uferschnepfe

Uferschnepfe

Gefördert wird im Rahmen einer fünfjährigen Vereinbarung die Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen unter bestimmten Bedingungen, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für die Vogel- und sonstige Tierwelt sowie der für die Standorte typischen Flora.

Voraussetzung für die Förderung ist außerhalb bestimmter hoheitlich geschützter Gebiete grundsätzlich die Basis-Förderung des ML durch die Maßnahme NAU/BAU B0, B1 oder B3. Innerhalb dieser Gebiete (z.B. Naturschutzgebiet) baut die Förderung auf den in den Schutzgebietsbestimmungen festgelegten Nutzungsauflagen, für die Erschwernisausgleich gewährt wird, auf.

Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung nach den Naturschutzerfordernissen ab, die von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen wurden.

Grundlage der Bewirtschaftungsbedingungen ist eine Tabelle, die die Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung agronomisch bewertet und in einen Punktwert umwandelt.

Als Beispiele sind hier die Bewirtschaftungspakete für die Förderung außerhalb von Schutzgebieten für das Gebiet des Landkreises Leer dargestellt.

Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.

Weitere Fragen zu den Bewirtschaftungsbedingungen und zu den Förderhöhen entnehmen Sie bitte der zum Download beigefügten Kurzbeschreibung oder wenden sie sich an die für Sie zuständige Untere Naturschutzbehörde [UNB] bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Nach Nr. 4.2 des Abschnitts I der Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz sind über die auf den vereinbarten Flächen durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei ständig aktuelle Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt etc. zu führen. Das Schlagkartei-Muster für die FM-Nr. 412 sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Schlagkarteiführung finden Sie nebenstehend als Download.

Dauergrünland

Kurzbeschreibung Tb Dauergrünland

In der anliegenden Kurzbeschreibung finden Sie eine Übersicht über die Bewirtschaftungsbedingungen der Maßnahme einschließlich der Fördersätze:

Karten zur Förderkulisse Tb Dauergrünland Utb. ergebnisorientierte Honorierung

Karten zu den Förderkulissen

Zu den konkreten Förderkulissen gibt es eine interaktive Karte

Hintergrundinformationen zum Teilbereich Dauergrünland

Ergebnisse Wirkungskontrollen 2010 Dauergrünland

Artikel-Informationen

10.01.2012

Bildrechte: NLWKN

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