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Kooperationsprogramm Naturschutz, Teilbereich nordische Gastvögel

Niedersachsen hat aufgrund seiner geographischen Lage und seiner spezifischen, großflächigen Watt-, Marsch- und Feuchtbiotope des Binnenlandes eine herausragende Bedeutung als Lebensraum für geschützte Zug- und Rastvögel wie Sing- und Zwergschwäne sowie nordische Gänse.

Ziel des Kooperationsprogramms Naturschutzes ist es, langfristig den Bestand der durchziehenden und überwinternden nordischen Gastvögel zu gewährleisten. Dies wird durch die extensive Bewirtschaftung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen in Ausrichtung auf den Rastzyklus erreicht. Den nordischen Gastvögeln wird damit eine ruhige Nahrungsaufnahme zur Bildung von Fettreserven ermöglicht, um den erhöhten Energiebedarf während des Heimzuges in die arktischen Brutgebiete decken zu können.

Niedersachsen kommt damit seinen internationalen Schutzverpflichtungen nach, die sich insbesondere aus der EU-Vogelschutzrichtlinie, der Ramsar Konvention und der Bonner Konvention ergeben.

Die Maßnahmen sollen außerdem zu einer räumlichen Konzentration der rastenden Vögel führen und damit gleichzeitig zu einer Minderung des Konfliktpotentials zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch Vogelfraß beitragen.

Der Teilbereich nordische Gastvögel teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "Acker" (FM-Nr. 421) und den Unterteilbereich "Dauergrünland" (FM-Nr. 422).

Unterteilbereich "Acker" (FM-Nr. 421) - Flyer

Bläßgans

Bläßgans

Gefördert wird im Rahmen einer fünfjährigen Vereinbarung die Extensivierung der Nutzung von störungsarmen Ackerflächen für nordische Gastvögel jeweils im Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. des Folgejahres (außendeichs bis 30.04.). Förderfähig sind nur Ackerflächen, die im Rahmen der Betriebsprämie nicht den Status Dauergrünland erhalten haben.

Gefördert werden können Ackerflächen innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse. Hierbei handelt es sich um Flächen, auf denen die nordischen Gastvögel ihre bevorzugten Rast- und Nahrungsflächen haben. Gegenwärtig wird in folgenden Gebieten der Abschluss von Vereinbarungen angeboten.

Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.

Weitere Fragen zu den Bewirtschaftungsbedingungen und zu den Förderhöhen entnehmen Sie bitte der zum Download beigefügten Kurzbeschreibung oder wenden Sie sich an die für Sie zuständige untere Naturschutzbehörde [UNB] bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Achtung, Änderung bei Rapsanbauverpflichtung: Die Bewirtschafter/innen, bei denen die Bewirtschaftungsbedingung besteht, im Rahmen ihres fünfjährigen Vertrages mindestens einmal Winterraps anzubauen, müssen diese spezielle Anbauverpflichtung nun bereits bis zum vorletzten Jahr der Vertragslaufzeit realisieren. Nur bei Erfüllung dieser zeitlichen Änderung kann für das letzte Vertragsjahr die Zahlung der Prämie in dem vereinbarten Zeitraum garantiert werden, da nur dann die von der EU-Kommission vorgeschriebenen Kontrollen vor Auszahlung auch fristgerecht abgeschlossen werden können.

Nach Nr. 4.2 des Abschnitts I der Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz sind über die auf den vereinbarten Flächen durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei ständig aktuelle Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt etc. zu führen. Das Schlagkartei-Muster für die FM-Nr. 421 sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Schlagkarteiführung finden Sie nebenstehend als Download.

Unterteilbereich "Dauergrünland" (FM-Nr. 422) - Flyer

Nonnengans

Nonnengans

Gefördert wird im Rahmen einer fünfjährigen Vereinbarung die Extensivierung der Nutzung von störungsarmen Dauergrünlandflächen für nordische Gastvögel jeweils im Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. des Folgejahres (außendeichs bis 30.04.).

Gefördert werden können Dauergrünlandflächen innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse. Hierbei handelt es sich um Flächen, auf denen die nordischen Gastvögel ihre bevorzugten Rast- und Nahrungsflächen haben. Gegenwärtig wird in folgenden Gebieten der Abschluss von Vereinbarungen angeboten.

Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.

Weitere Fragen zu den Bewirtschaftungsbedingungen und zu den Förderhöhen entnehmen Sie bitte der zum Download beigefügten Kurzbeschreibung oder wenden Sie sich an die für Sie zuständige untere Naturschutzbehörde [UNB] bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat infolge veränderter Parameter wie Rastaufkommen, Verweildauer und Nutzungsintensität eine agronomische Neubewertung der Auswirkungen der Gänserast auf Grünlandflächen vorgenommen. Nach dem ermittelten Ergebnis ist ab 2012 eine weitere Anpassung der Förderhöhe auf einen Betrag von maximal bis zu 250 EUR vorgesehen. Die Realisierung dieser Ankündigung bedarf allerdings noch der Genehmigung der Europäischen Kommission.

Nach Nr. 4.2 des Abschnitts I der Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz sind über die auf den vereinbarten Flächen durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei ständig aktuelle Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt etc. zu führen. Das Schlagkartei-Muster für die FM-Nr. 422 sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Schlagkarteiführung finden Sie nebenstehend als Download.

Gänse im Flug

Kurzbeschreibung TB Nordische Gastvögel

In der anliegenden Kurzbeschreibung finden Sie eine Übersicht über die Bewirtschaftungsbedingungen der Maßnahme einschließlich der Fördersätze:

Karten zu den Förderkulissen

Zu den konkreten Förderkulissen gibt es eine interaktive Karte

Hintergrundinformationen zum Teilbereich Nordische Gastvögel

Ergebnisse Wirkungskontrollen 2010 Nordische Gastvögel

Artikel-Informationen

01.06.2011

Bildrechte: NLWKN

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