Der Abfallwirtschaftsplan ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der geordneten und umweltverträglichen Entsorgung von Sonderabfällen
Der Sonderabfallwirtschaftsplan Niedersachsen enthält Aussagen zu
- Zielen und Strategien zur Vermeidung und Verwertung von Sonderabfall, insbesondere durch Beratung und Information, Kooperation sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen,
- Art, Menge und Ursprung der zu entsorgenden Sonderabfälle,
- den wesentlichen, in Betrieb befindlichen Sonderabfallbeseitigungs- und -behandlungsanlagen in Niedersachsen und der Entsorgungsregion Norddeutschland,
- der Einschätzung der im Planungszeitraum zu erwartenden Entwicklung des Sonderabfallaufkommens,
- der Organisation und der behördlichen Überwachung der Sonderabfallentsorgung.
Der Sonderabfallwirtschaftsplan Niedersachsen ist gemäß § 29 KrW-/AbfG alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Plan dient auch der Umsetzung des Art. 28 der RL 2008/98/EG vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien.
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