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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie scheu ist der Wolf wirklich noch?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Christian Dürr, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In Wildeshausen (Landkreis Oldenburg) wurde Anfang März ein Wolf in einem Wohngebiet gesichtet, der zwischenzeitlich nach Großenkneten (Landkreis Oldenburg) weitergezogen ist. Als Konsequenz daraus erteilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 2. März die Genehmigung, „das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten“.

Gert Dittrich, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes, meinte am 1. März gegenüber der Welt am Sonntag, dass der Wolf „die Scheu vor dem Menschen wieder lernen“ müsse. Weiter meinte Dittrich: „Niemand kann ausschließen, dass es zu Übergriffen auf Menschen kommen kann“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage von Gert Dittrich, dass der Wolf „die Scheu vor dem Menschen erst wieder lernen“ müsse?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Sichtung von Wölfen in Wohngebieten in Wildeshausen und Großenkneten?

3. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „auffällig“ im Zusammenhang mit Wölfen genau?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Wild lebende Wölfe verhalten sich gegenüber dem Menschen normalerweise scheu oder neutral. Im Einzelfall können Wölfe Verhalten aufweisen, die es erforderlich machen geeignete Maßnahmen zu ergreifen um dem Verhalten frühzeitig entgegen zu wirken. Die Wahl der Maßnahmen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundlagen dazu liefern das Niedersachsische Wolfskonzept und das Skript 201 vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) „Leben mit Wölfen“.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Wölfe verhalten sich gegenüber dem Menschen normalerweise scheu oder neutral. Es gibt jedoch individuelle Unterschiede und besonders junge Wölfe können weniger scheu sein. Darauf verweist auch die Schrift des BfN. Die Aussage, dass „der Wolf die Scheu vor dem Menschen erst wieder lernen müsse” kann im Einzelfall richtig sein, trifft aber aktuell nicht generell auf die Wölfe in Niedersachsen zu.

Zu 2:

Alle Sichtungen von Wölfen werden individuell bewertet und ggf. werden geeignete Maßnahmen veranlasst. Der Wolf, der unter anderem in Wildeshausen im Wohngebiet gesehen wurde und auch sonst mehrfach in der Nähe von Menschen und menschlichen Strukturen angetroffen wurde, soll möglichst eingefangen werden. Nach einer Untersuchung in einer geeigneten zoologischen Einrichtung soll er, sofern es sich um einen gesunden wilden Wolf handelt, ggf. wieder mit einem Sender freigelassen werden, und dabei anschließend ggf. vergrämt werden.

Zu 3:

Die Landesregierung bezieht sich bei der Definition und Einschätzung von Verhalten von Wölfen auf die Empfehlungen und Beschreibungen im Skript 201 vom Bundesamt für Naturschutz „Leben mit Wölfen“.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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