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Dauerte die genetische Analyse des Wolfswelpen genauso lange wie die Untersuchung der Genproben nach Nutztierrissen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat in einer Pressemitteilung am 29. Juni 2016 mitgeteilt, dass in der Lüneburger Heide ein von einer Familie gefundener hilfloser Wolfswelpe am 28. Juni wieder zu seinem Rudel zurückgeführt worden sei. In der Mitteilung steht: „Das weibliche Tier war beim Auffinden in einem gesundheitlich schlechten Zustand und stark abgemagert. Es hat jetzt wenige Tage in der Wildtierauffangstation der Wildtierhilfe in Soltau verbracht und wurde dort gesund gepflegt. Der NLWKN hatte das Labor für Wildtiergenetik des Senckenberg-Instituts in Gelnhausen sofort um die Untersuchung einer Genetikprobe gebeten. Schnell stand fest, dass es sich tatsächlich um einen Wolfswelpen handelt; auch die Elterntiere sind bekannt. ‚Dies war natürlich die Voraussetzung für die Freilassung‘, heißt es aus dem Wolfsbüro.“

1. Wie viele Tage vergingen zwischen der Entnahme der Genetikprobe bis zum Vorliegen des Ergebnisses beim NLWKN?

4 Tage. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Analyse von Gewebe oder Blutproben aufgrund der besseren Probenqualität grundsätzlich einfacher und schneller durchzuführen ist als eine Analyse von Rissabstrichen.

2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen zum „Nachweis Wolf“ nach Nutztierrissen vorliegen?

Es wird auf die Antwort 3 zur Frage 50 der LT-Drucksache 17/5210 „Liegen die Gründe für die Verzögerungen bei der Bewertung von Nutztierrissen beim Senckenberg-Institut oder beim Umweltministerium? (Teil 1)“ verwiesen.

3. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis die Ergebnisse tiefergehender genetischer Untersuchungen zum Nachweis der Abstammung vorliegen?

Die Beauftragung einer genetischen Analyse beinhaltet in der Regel die Gesamtuntersuchung der Probe, somit auch die Untersuchung zur Abstammung des durch die Probe identifizierten Individuums. Im Übrigen wird auf die Antwort 3 zur Frage 50 der LT-Drucksache 17/5210 „Liegen die Gründe für die Verzögerungen bei der Bewertung von Nutztierrissen beim Senckenberg-Institut oder beim Umweltministerium? (Teil 1)“ verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

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