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EU stimmt höheren Ausgleichszahlungen beim Wolfsmanagement zu - Umweltminister Stefan Wenzel: Unterstützung der Nutztierhalter und Stärkung der Akzeptanz

Pressemitteilung Nr. 85/2017

Das Niedersächsische Umweltministerium hat am Donnerstag (heute) darüber informiert, dass der vom Land bei der EU beantragten Gewährung von Beihilfen für Billigkeitsleistungen und Zuwendungen im Rahmen der Maßnahmen der Richtlinie Wolf zugestimmt wurden. Somit können nunmehr Ausgleichszahlungen bis maximal 30.000 Euro jährlich pro Betrieb gewährt werden.

Bei diesen Zahlungen handelt es sich vornehmlich um staatliche Beihilfen an Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die bislang in Form sogenannter „De-minimis-Beihilfen“ EU-beihilfekonform gewährt wurden. De-minimis-Beihilfen im Agrarbereich sind nur in Höhe von maximal 15.000 Euro für einen Zeitraum der jeweils letzten drei Steuerjahre zulässig. Das Land Niedersachsen war bestrebt, diesen Einschränkungen abzuhelfen und hatte letztes Jahr bei der EU-Kommission ein Verfahren zur Notifizierung der betreffenden Beihilfen einleiten lassen.

Umweltminister Stefan Wenzel begrüßte die Entscheidung als „weiteren konstruktiven Beitrag zur Unterstützung der Nutztierhalter.“

Die Richtlinie Wolf regelt seit Ende 2014 die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaft­lichen Belastungen in Niedersachsen. Das Land gewährt hierbei an betroffene Tierhalter freiwillige Ausgleichszahlungen für Tierverluste (Schafe, Ziegen, Gatterwild, Rinder und Pferde) sowie Zuwendungen für Investitionen zum Herdenschutz vornehmlich für Schafe, Ziegen und Gatterwild in Form von Zäunen und Herdenschutzhunden.

Die aktualisierte Richtlinie wird im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und soll mit Zeitpunkt der entsprechenden beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission rückwirkend zum 10.05.2017 in Kraft treten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017

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