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Umweltministerium kündigt 100-Betriebe-Programm an

Die Umsetzung der neuen Recyclinganforderungen der Gewerbeabfallverordnung soll durch ein sogenanntes 100-Betriebe-Programm begleitet werden. Das kündigte der Staatssekretär des Umweltministeriums, Frank Doods, im Rahmen der Einweihung einer neuen Gewerbeabfallsortieranlage in Hannover an.

„Die erfolgreiche Umsetzung der neuen Recyclinganforderungen hat eine sehr hohe Bedeutung“, sagte Umwelt-Staatssekretär Frank Doods. „Über die allgemeine Überwachung hinaus haben wir daher für dieses Jahr ein „100-Betriebe-Programm“ aufgelegt, das Betriebe über die neuen Rahmenbedingungen aufklären soll. Zugleich sollen die dabei erhaltenen Erkenntnisse den allgemeinen Vollzug unterstützen und verbessern.“

Im Rahmen dieser gesonderten und zusätzlichen Maßnahme besuchen derzeit Mitarbeiter der niedersächsischen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Rahmen des Programms 100 Betriebe, um ganz speziell die Belange der neuen Gewerbeabfallverordnung anzusprechen.

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung hat zum Ziel, aus den Stoffströmen der Gewerbeabfälle und der Baustellenabfälle weit mehr Wertstoffe für den Wirtschaftskreislauf zurückzugewinnen, als dies früher der Fall war. Hierzu sind neue Getrennthaltungspflichten in den Betrieben und auf den Baustellen vorgegeben, damit z.B. Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Bioabfälle sowie die einzelnen Bauabfallfraktionen von vornherein so erfasst werden, dass sie ohne weitere Aufbereitung erfolgreich recycelt werden können. Zum anderen wird für die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen verbleibenden Mischfraktionen gefordert, dass diese einer hochtechnischen Sortierung zugeführt werden, mit der möglichst viele Wertstoffe für den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden können.

Zuständig für die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen nach der neuen Gewerbeabfallverordnung sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und die unteren Abfallbehörden bei den Landkreisen und Städten. Die neuen Getrennthaltungspflichten in den Betrieben und auf Baustellen gelten seit dem 01. August 2017. Zum 01. Januar 2019 werden auch die zusätzlichen Anforderungen an die Sortierung von Abfallgemischen verbindlich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2018

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