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Umweltministerium informiert über die Planung für weitere Maßnahmen zur Bergung und Entsorgung der gestrandeten Pottwale auf Wangerooge

Pressemitteilung 04/2016

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat am (heutigen) Dienstag über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Bergung der zwei auf der Insel Wangerooge angeschwemmten toten Pottwale informiert. Am Mittwochvormittag wird es eine weitere Untersuchung der Tiere durch Mitarbeiter des dafür zuständigen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung geben. Danach wird entschieden, ob die Kadaver für die Entsorgung freigegeben werden können.
Anschließend könnten Experten die Entgasung der durch die Verwesungsgase aufgeblähten Walkörper vornehmen. Die Freigabe und die sogenannte Entgasung sind Voraussetzungen für die Bergung.
Die weitere Planung sieht vor, dass die Walkörper anschließend in den Hafen nach Hooksiel geschleppt werden und dort auf einem abgetrennten Bereich am Kai abgelegt und anschließend durch Fachkräfte zerlegt werden. Alle Arbeiten werden von Fachleuten der Nationalparkverwaltung begleitet und überwacht. Das Umweltministerium weist darauf hin, dass alle geplanten Arbeiten durch die besonderen Umständen des Fundortes sowie die Tideabhängigkeit und die Witterungsumstände zunächst nur mit einer ungefähren Zeitplanung verbunden sind.

„Pottwale fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen und sind somit europaweit geschützt“, sagte die Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz. „Alle Arbeiten und Sicherheits­maßnahmen sind somit auch streng nach den entsprechenden Vorschriften durchzuführen. Wir sind im Kontakt mit allen beteiligten Institutionen und Dienststellen und werden über das weitere Vorgehen der Bergung und Entsorgung zeitnah informieren“.

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erstellt am:
12.01.2016

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